Auch wenn sich der Ablauf des Referendariats im Detail von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, gibt es doch einen groben Standard-Ablauf, der im Grundsatz überall ähnlich ist und den ich Dir hier vorstelle. Die Details zu den einzelnen Bundesländer findest Du in meinen Bundesländerübersichten.
Der Ablauf des Jura-Referendariats ist in den meisten Bundesländern wie folgt: Es beginnt mit Zivil-, Strafrechts- und Verwaltungsstation. Danach folgt die Anwaltsstation und zu deren Ende die Klausuren. Daran schließt sich die Wahlstation an. Das Referendariat endet mit der mündlichen Prüfung.
Bewerbung
Nachdem Du dich für ein Bundesland entschieden hast, bewirbst Du dich dort auf einen Referendariatsplatz. Wo Du Dich konkret bewirbst, ist bundesweit nicht ganz einheitlich. Meistens richtest Du Deine Bewerbung an den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts.
Wartezeit auf das Referendariat
Wann Du nach Deiner Bewerbung tatsächlich ins Rechtsreferendariat starten kannst, hängt zum einen von den Einstellungsterminen und zum anderen von den Wartezeiten ab.
Wartezeit durch Einstellungstermine
Manche Bundesländer stellen sehr häufig Rechtreferendare ein, Nordrhein-Westfalen beispielsweise jeden Monat. Andere Bundesländer haben nur wenige Einstellungstermine im Jahr.
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stellen nur zwei Mal jährlich Referendare ein. In diesem Fall kann sich schon durch das Warten auf den nächsten Einstellungstermin eine Wartezeit von einem halben Jahr ergeben.
Echte Wartezeiten
Daneben gibt es in einigen Bundesländern aber auch noch „echte“ Wartezeiten, d.h. Du wirst möglicherweise gar nicht zum nächsten Einstellungstermin aufgenommen, weil die Nachfrage nach Referendaren so groß ist. Dies kann, je nach Bundesland, auch von weiteren Faktoren wie z.B. Deiner Examensnote aus dem ersten Staatsexamen oder Deiner Verbundenheit mit der jeweiligen Region abhängen.
Detaillierte Informationen zu Einstellungsterminen und Wartezeiten für jedes Bundesland findest Du in meinen Bundesländerübersichten.
Wie Du mit Wartezeiten umgehen kannst
Wenn Du nur einige Wochen oder wenige Monate Wartezeit hast, kannst Du sie gut zur Vorbereitung auf Dein Referendariat nutzen. Wie Du das am besten machst, erkläre ich hier.
Wenn Du mit einer wirklich langen Wartezeit rechnen musst, könntest Du ein paar Tage die Woche in einer Kanzlei als wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeiten und nebenbei ein Projekt starten, z.B. längere Reisen unternehmen, eine Fremdsprache verbessern oder Dich in zukunftsträchtigen Rechtsgebieten weiterbilden.
Du könntest natürlich auch was Cooleres machen und einen YouTube Channel aufbauen, Fortnite-Weltmeister werden, Meerschweinchen züchten, oder, was richtig cool wäre, einen YouTube Channel mit Fortnite spielenden Meerschweinchen aufbauen.
In vielen Bundesländern musst Du Dich innerhalb bestimmter Fristen zurückmelden, wenn Du Post in Sachen Referendariatsantritt bekommst. Teilweise sind diese Fristen nur eine Woche kurz. Du musst deshalb unbedingt sicherstellen, dass Deine Post auch in Deiner Abwesenheit kurzfristig geöffnet und gelesen oder Dir per E-Mail geschickt wird.
Wenn Dir die Wartezeit zu lang ist, kannst Du auch überlegen, Dein Referendariat in einem anderen Bundesland zu absolvieren. Teilweise kannst du das sogar machen, ohne umzuziehen. Viele Referendare, die in Hamburg wohnen, absolvieren z.B. wegen der (notenabhängig) teilweise längeren Wartezeiten in Hamburg ihr Referendariat in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen und pendeln zu ihren AGs und Gerichtsterminen mit dem Zug.
Bundesländer ohne Wartezeiten haben häufig auch noch einen weiteren Vorteil: Anstatt mit Referendaren überschwemmt zu werden, müssen sie sich um Referendare bemühen (deshalb haben sie keine Wartezeiten). Daher zahlen sie oft eine höhere Unterhaltsbeihilfe.
Angebot eines Referendariatsplatzes
Irgendwann erhältst Du ein Angebot für einen Referendariatsplatz zu einem bestimmten Einstellungstermin. Du musst dieses Angebot dann innerhalb einer bestimmten Frist (bundeslandabhängig) annehmen.
Dienstantritt
Am ersten Tag Deines Referendariats findest Du Dich an einem bundeslandabhängig mehr oder weniger feierlichen Ort ein. Meist hält dort z.B. der Präsident des Oberlandesgerichts eine Rede und Du bekommst Deine Zulassungsurkunde ausgehändigt. In einigen Bundesländern hast Du direkt im Anschluss schon Deine erste AG, in anderen wirst Du erstmal wieder nach Hause entlassen.
Falls Du Dich fragst, was Du zum Dienstantritt anziehen sollst, kannst Du das in meinem Artikel zur Kleidung im Jura-Referendariat nachlesen – jap, ich versorge Dich wirklich rundum 😉
Die Stationen des Jura-Referendariats
Welche Referendariatstationen es gibt, die Dauer der einzelnen Stationen und ihre Dauer variiert etwas von Bundesland zu Bundesland. Die Grundstruktur ist aber ähnlich: Jedes Bundesland hat zumindest eine Zivilrechtsstation, eine Strafrechtsstation, eine Verwaltungsstation, eine Anwaltsstation und eine Wahlstation.
In fast jedem Bundesland kommt der Block aus Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation zuerst (wo bei Reihenfolge innerhalb dieses Blockes nicht überall gleich ist). Nur in Baden-Württemberg kommt vor der Verwaltungsstation die sogenannte „Anwaltsstation I“, eine Baden-Württembergische Eigenheit.
Außerdem liegt in jedem Bundesland eine Wahlstation am Ende des Referendariats, zwischen Klausuren und mündlicher Prüfung.
Schauen wir uns die Referendariatsstationen nacheinander an:
Zivilrechtsstation
In den meisten Bundesländern ist die Zivilrechtsstation die erste Referendariatsstation. Anders ist dies nur in Hamburg, im Saarland und in Schleswig-Holstein, welche mit der Strafrechtsstation beginnen.
Die Zivilrechtsstation dauert je nach Bundesland drei bis fünf Monate. Zu Beginn der Station hast Du in allen Bundesländern eine (ggf. fast) tägliche Einführungs-AG als Blockveranstaltung, meist über zwei Wochen. Danach beginnt die Stationsarbeit bei einem Zivilgericht. In allen Bundesländern außer Hamburg hast Du parallel zur Stationsarbeit mindestens ein Mal die Woche eine stationsbegleitende AG.
Im Großteil der Bundesländer wirst Du in der Zivilrechtsstation automatisch einem Richter zugewiesen. Teilweise (z.B. in Hamburg, wo die Zivilrechtsstation erst als zweite Station stattfindet) kannst bzw. musst Du Dir deinen Richter selbst auswählen. Hier gilt es, sich rechtzeitig zu informieren, da die beliebtesten Richter schnell weg sind.
Wieviel Du in der Stationsarbeit eingebunden sein wirst, ist von Richter zu Richter sehr unterschiedlich.
Einige geben einem alle zwei Wochen eine Akte und bitten einen, bis zum nächsten Termin in zwei Wochen ein Urteil zu schreiben. Ich hingegen habe in meiner Zivilrechtsstation jede Woche bei zwei Sitzungstagen beigesessen, ein Urteil geschrieben und einen Aktenvortrag gehalten. Das ist aber wirklich auch schon ganz am oberen Ende der Arbeitsbelastung in der Zivilrechtsstation.
To Dos in der Zivilrechtsstation
- Viele Referendare gehen in den ersten Stationen einer Nebentätigkeit nach. Das Examen ist noch weit weg und gleichzeitig hat man anders als z.B. in der Anwaltsstation nicht die Chance, für die Station selbst bezahlt zu werden. Beachte aber, dass die meisten Bundesländer Dir ab einem bestimmten monatlichen Nebenverdienst die Unterhaltsbeihilfe kürzen.
- Die Zivilrechtsstation ist ein guter Zeitpunkt, um sich mit Zivilprozessrecht und den Anforderungen an die zivilrechtliche Urteilsklausur wie den Formalia und dem Urteilsstil zu beschäftigen. Du wirst und musst zu diesem Zeitpunkt natürlich noch nicht auf Examensniveau kommen. Aber Du solltest einen ersten Überblick gewinnen, den Du später wiederholen und vertiefen kannst.
- Wenn Du Dich nicht schon vor dem Ref für Deine Verwaltungsstation beworben hast, solltest du das in der Zivilrechtsstation tun.
Strafrechtsstation
Die zweite Referendariatsstation ist meistens die Strafrechtsstation. In einigen Bundesländern ist als Zweites aber auch die Zivilrechts- oder die Verwaltungsstation an der Reihe.
Auch die Strafrechtsstation dauert, abhängig vom jeweiligen Bundesland, drei bis fünf Monate. Und auch hier kommt zunächst eine meist zweiwöchige (ggf. fast) tägliche Einführungs-AG, bevor die Arbeit in der Station beginnt. Abgesehen von Hamburg begleitet Dich dann eine wöchentliche AG weiter durch die Station.
Je nach Bundesland absolvierst Du die Strafrechtsstation bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht. In einigen Bundesländern hast Du auch die Wahl zwischen beidem. Die Arbeit beim Strafgericht ist von der Art und Struktur vergleichbar mit der beim Zivilgericht – nur eben im Strafrecht.
Bei der Staatsanwaltschaft entwirfst Du Anklageschriften und, für viele ein Highlight, übernimmst selbstständig Sitzungsvertretung, trittst also allein an Stelle eines Staatsanwalts vor Gericht auf. Die Arbeit bei der Staatsanwaltschaft kann Dir auch helfen, die nicht ganz untrivialen Formalia einer Staatsanwaltsklausur zu lernen, wenn diese in Deinem Bundesland im Examen geschrieben werden.
To Dos in der Strafrechtsstation
- Einen Teil Deiner „Freizeit“ solltest Du nutzen, um Dich tiefer ins Strafprozessrecht einzuarbeiten, als das im ersten Examen der Fall war.
- Spätestens in der zweiten Referendariatsstation solltest Du Dich auch bei Kanzleien für Deine Anwaltsstation bewerben.
Verwaltungsstation
Die dritte Station ist in der Mehrzahl der Bundesländer die Verwaltungsstation. Sie dauert je nach Bundesland drei bis viereinhalb Monate.
Auch hier hast Du grundsätzlich eine „Block-AG“ wie in den ersten beiden Stationen. Allerdings liegt diese nicht immer am Anfang der Station.
Für die eigentlich Stationsarbeit hast Du in jedem Bundesland die Möglichkeit in eine Behörde zu gehen. Darüber hinaus sind die möglichen Varianten von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. In einigen kannst Du auch ans Verwaltungsgericht, in manchen Bundesländern darfst Du die Verwaltungstation schon im Ausland absolvieren, einige erlauben auch ein Ableisten an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.
In der Regel entfällt in der Verwaltungsstation auch die Urlaubssperre, die für viele Referendare während der ersten beiden Stationen gilt. Referendare, die sich nicht für das öffentliche Recht begeistern können, nehmen hier deshalb gerne den Maximalbetrag an Urlaub, um diese für sie unliebsame Station abzukürzen.
Ich selbst habe in der Verwaltungsstation drei Wochen Urlaub genommen und einen Teil davon zum Lernen genutzt, da ich dies in den ersten beiden Stationen vernachlässigt hatte. Übrigens wenig überraschend: Man holt in zwei Wochen nicht die Versäumnisse von sechs Monaten auf – bleibe also lieber regelmäßig am Ball?
Für den Ausbilder ist es natürlich ein recht deutliches Signal, wenn man den größtmöglichen Urlaubsbatzen in seiner Station nimmt. Daher würde ich das tatsächlich nur empfehlen, wenn Du in dem entsprechenden Bereich nicht die Zukunft Deiner Karriere siehst.
Die Arbeitsbelastung ist auch von Behörde zu Behörde sehr unterschiedlich. Bei vielen Behörden arbeitet man vier Tage die Woche, bei einigen wenigen ist die Arbeitsbelastung sehr gering. Berühmt in Hamburg ist für wenig Arbeitsauslastung z.B. das Eisenbahnbundesamt.
Wenn man in selbst keinen Schwerpunkt im öffentlichen Recht legen möchte, kann sich so eine arbeitsarme Station anbieten, um mehr Zeit zum Lernen zu haben. Allerdings sind diese Stationen extrem beliebt und in der Regel Jahre im Voraus ausgebucht.
To Dos in der Verwaltungsstation
- Während der Verwaltungsstation solltest Du Dich mit den Anforderungen an öffentlich-rechtliche Assessorklausuren beschäftigen und das öffentliche Recht in Deinem Bundesland wiederholen (bzw. das landesspezifische Recht lernen, falls Du zum Referendariat das Bundesland gewechselt hast).
- Darüber hinaus solltest Du auch spätestens in der Verwaltungsstation anfangen, Übungsklausuren zu schreiben.
- Falls Dein Bundesland keine Pflichtübungsklausuren vorsieht und Du Dich selbst partout nicht zum Klausurenschreiben überwinden kannst und, empfehle ich Dir, zunächst ein paar Klausuren skizzenhaft durchzulösen und Dich danach ans Ausformulieren der ersten Übungsklausur zu machen.
Anwaltsstation
Die vierte Station ist grundsätzlich die Rechtsanwaltsstation. Sie dauert neun Monate. Abweichungen hiervon gibt es nur in Baden-Württemberg und im Saarland.
Auch während der Rechtsanwaltsstation hast Du grundsätzlich eine AG. Wie diese ausgestaltet ist, also als Block, stationsbegleitend oder beides und auch welche Inhalte Du dort lernst, ist in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich.
In jedem Bundesland kannst Du die Anwaltsstation in einer Rechtsanwaltskanzlei im Inland absolvieren. In vielen Bundesländern ist es möglich, einen Teil der Station im Ausland zu verbringen. Teilweise kannst du auch einen Teil der Anwaltsstation bei einem Notariat, einem Unternehmen oder einem Verband in juristischer Funktion ableisten.
Im letzten Monat der Station schreibst Du die Examensklausuren, in der Regel im 20. oder 21. Monat Deines Referendariats.
Im Saarland schreibt man die Klausuren schon zu Beginn der zweiten Anwaltsstation im 18. Referendariatsmonat (§ 31 Abs. 1 JAO SL, das Saarland und Baden-Württemberg haben als einzige Bundesländer zwei Anwaltsstationen). Auch in Rheinland-Pfalz kommen die Klausuren bereits im 18. Monat des Referendariats (§ 39 Abs. 1 JAPO Rheinland-Pfalz), das ist in Rheinland-Pfalz der 6. Monat der Anwaltsstation.
To Dos in der Anwaltsstation
- Wegen der nahenden Examensklausuren musst Du in der Anwaltsstation Deine Arbeits- und Lernzeiten besonders gut planen. Verbreitet – wenn auch von vielen Behörden nicht gebilligt – ist das Tauchen, d.h. Referendare arbeiten die ersten Monate der Station vier Tage pro Woche und widmen sich die letzten Monate vor dem Examen nur noch der Examensvorbereitung. Was beim Thema Tauchen üblich ist, habe ich hier beschrieben.
- Die meisten geben spätestens in der Anwaltsstation ihren Nebenjob auf. Man braucht die Zeit zur Vorbereitung und verdient in vielen Kanzleien ohnehin ein Stationsentgelt, so dass man auf den Zuverdienst weniger angewiesen ist. (Für Nerds: Teilweise wird das Stationsentgelt offiziell nicht als solches, sondern als Verdienst aus Nebentätigkeit gezahlt. Mehr dazu in meinem Artikel zum Gehalt im Rechtsreferendariat.)
- Allerallerspätestens während der Anwaltsstation solltest du regelmäßig Übungsklausuren schreiben.
- Viele besuchen Examenscrashkurse wie die Kaiserseminare. Teils werden diese auch, in der Regel in komprimierter Form, von Kanzleien als Teil der Station angeboten. Auf die Frage, wann man die Kaiserseminare am besten besucht, gehe ich in diesem Artikel genauer ein.
- Du musst Dich nun auch um die in Deinem Bundesland zugelassenen Hilfsmittel für die Prüfungen kümmern. Im zweiten Examen darfst Du mit Kommentaren arbeiten. Diese kaufst Du Dir entweder oder Du mietest sie Dir. Wenn Du selbst kaufst, achte auf die Auflage. Kommentare, mit denen Du während des Referendariats gearbeitet hast, könnten veraltet sein.
- Die Phase des Tauchens empfinden viele als besonders stressig. Während man vorher noch mit Stationsarbeit abgelenkt war, rutscht jetzt das Examen ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Um hier zu helfen, habe ich einen Online-Kurs gegen Prüfungsangst in der Examenszeit mitentwickelt. Falls so etwas für Dich hilfreich ist, wäre die Anwaltsstation der letzte sinnvolle Zeitpunkt, diesen zu absolvieren. Danach würde er Dir nur noch für die mündliche Prüfung helfen.
- Spätestens jetzt musst Du Dich für die Wahlstation bewerben.
Examensklausuren
Am Ende der Anwaltsstation (außer Saarland, s. oben), in der Regel im 21. Referendariatsmonat, schreibst Du die Examensklausuren. Wie auch im ersten Examen dauert jede Klausur fünf Stunden. Je nach Bundesland schreibst Du 7 bis 11 Klausuren.
To Dos während der Klausurenzeit
- Survive.
Wahlstation
Nach den Klausuren kommt die Wahlstation (Anmerkung: In Hamburg gibt es schon früher im Ref eine weitere Wahlstation, dazu hier mehr.). Diese ist für viele die beste Station, weil Du die Klausuren hinter Dir und außerdem große Freiheit dabei hast, wo Du diese Station absolvieren möchtest.
Sie dauert drei Monate, in Niedersachsen vier.
Kanzleien, Unternehmen, Verbände, Behörden, nach Speyer, Ausland, hier hast Du in jedem Bundesland viele Wahlmöglichkeiten. Auch in der Wahlstation hast Du je nach Arbeitgeber gute Chancen, ein Stationsentgelt zu erhalten.
Die Qual der Wahl ist hier für viele: Willst Du lieber ins Ausland oder lieber einen weiteren potenziellen Arbeitgeber im Inland kennenlernen? Manche haben auch ihren Traumarbeitgeber schon in der Anwaltsstation gefunden und verbringen die Wahlstation in ausländischen Büros dieses Arbeitgebers.
Ich persönlich habe die Wahlstation genutzt, um noch einmal in eine Unternehmensrechtsabteilung zu schnuppern, da ich vorher immer nur in Kanzleien gearbeitet habe. Diese Erfahrung habe ich als sehr bereichernd empfunden.
Beim Thema AG spalten sich in der Wahlstation die Bundesländer. In einigen Bundesländern gibt es in der Wahlstation keine verpflichtende AGs mehr (z.B. im Gerichtsbezirk des OLG Köln), in anderen gibt es zwar grundsätzlich eine wöchentliche Pflicht-AG, Du kannst für Auslandsaufenthalte und Stationen außerhalb des jeweiligen Bundeslandes jedoch davon befreit werden (etwa in Hessen).
To Dos in der Wahlstation
- Parallel zur Wahlstation bereitest Du Dich auf die mündliche Prüfung vor. Übe von Beginn der Station an regelmäßig Aktenvorträge. Hierzu eignet sich eine kleine Lerngruppe gut.
- Gute Materialien zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im zweiten Staatsexamen stelle ich hier vor. Wichtig ist insbesondere, dass Du Dir, sobald Du Deine Prüfer mitgeteilt bekommst, Prüfungsprotokolle von vergangenen Prüfungen dieser Prüfer beschaffst. Hierfür gibt es verschiedene kostenlose und auch kostenpflichtige Anbieter, Details findest Du in der verlinkten Materialübersicht.
- Ob und wieviel Zeit Du zwischen Ende der Wahlstation und mündlicher Prüfung hast, hängt zum einen vom Bundesland, zum anderen aber auch etwas vom Glück ab. Auch innerhalb eines Bundeslandes haben manche einen früheren Termin für die mündliche Prüfung als andere.
- Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, am Ende der Wahlstation noch einmal Urlaub zu nehmen, um sich intensiver auf die mündliche Prüfung vorbereiten zu können.
Mündliche Prüfung
Das Rechtsreferendariat endet mit der mündlichen Prüfung. Sie besteht aus einem Aktenvortrag und mehreren Prüfungsgesprächen in verschiedenen Fächern.
Wieviel Prozent der Gesamtnote die mündliche Prüfung ausmacht, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Den entsprechenden Prozentsatz habe ich jeweils in den Bundesländerübersichten zusammengefasst. Materialien zur Vorbereitung habe ich oben in den Ausführungen zur Wahlstation verlinkt.
Am Ende der mündlichen Prüfung bekommst Du direkt Deine Note sowohl aus der mündlichen Prüfung als auch die Gesamtnote mitgeteilt. Sofern Du bestanden hast, endet mit der Mitteilung Deiner Gesamtnote Dein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis offiziell (vgl. exemplarisch z.B. § 35 Abs. 2 JAG Saarland).
Herzlichen Glückwunsch, Du bist jetzt Volljurist! ?