Dieser Beitrag ist Teil der Übersicht Rechtsreferendariat nach Bundesländern.
Die Ausgestaltung von Referendariat und zweitem Staatsexamen unterscheidet sich je nach Bundesland.
Worauf du bei Wahl eines Bundeslandes für dein Rechtsreferendariat grundsätzlich achten solltest, habe ich in einem eigenen Artikel beschrieben. Eine allgemeine Einführungsseite zum richtigen Herangehen an dein Referendariat findest du unter diesem Link.
Die wichtigsten Infos konkret zum Rechtsreferendariat in Hamburg gebe ich dir hier:
Wartezeit | abhängig von Note aus erstem Staatsexamen, für die allermeisten „ja“ Im April 2020 waren für eine Aufnahme 10,17 Punkte nach der gewichteten Warteliste (dazu mehr unten bei „Zulassungskriterien“) erforderlich, das niedrigste verbindliche Angebot wurde an einen Kandidaten mit 11,47 Punkten vergeben. Diese Zahlen teilt die Justiz Hamburg regelmäßig mit. |
Einstellungstermine | alle zwei Monate, und zwar jeweils zum ersten Werktag im Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember |
Bewerbungsfrist | zwei Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin Achtung: Wer in Hamburg in der Warteliste bleiben möchte, muss jeweils im Januar und im Juli unaufgefordert bestätigen, dass die Bewerbung aufrechterhalten wird. Anderenfalls droht der Ausschluss aus dem Aufnahmeverfahren. Das entsprechende Formular gibt es hier. |
Unterhaltsbeihilfe | 1.027,80 Euro brutto monatlich sowie ggf. ein Kinderzuschlag |
Zulassungskriterien | sogenannte gewichtete Warteliste nach § 5 Aufnahmeverordnung: Note des ersten Staatsexamens als Ausgangspunkt, wenn befriedigend oder besser. Sonst 6,49 Punkte als Ausgangspunkt. 1 Extrapunkt für Hamburger Landeskinder (=erstes Examen in Hamburg absolviert) 1 Sonderpunkt für je 6 Monate absolvierter Wartezeit je 1 Sonderpunkt für verschiedene Sozialfaktoren, vgl. dazu im Detail § 5 Aufnahmeverordnung |
Anzahl der Klausuren | 8 (4 im Zivil-, 2 im Öff.- und 2 im Strafrecht) |
Gewichtung mündliche Prüfung | 30% (8,75% pro Klausur, 8% für den Aktenvortrag und 5,5% für jeden der vier Abschnitte des Prüfungsgesprächs, vgl. § 17 Abs. 2 der Länderübereinkunft 2005 |
AGs | im Bundesvergleich wenige verpflichtende AGs, zumeist nur als blockartige Einführungslehrgänge, keine durchgehenden stationsbegleitenden AGs wie in den meisten anderen Bundesländern |
Stationsgestaltung | sehr flexibel Es gibt zwei Wahlstationen, wobei die Wahlmöglichkeiten in der ersten Wahlstation stärker eingeschränkt sind, dazu mehr unten bei den Stationsdetails. Auslandsaufenthalte möglich in der Wahlstation I, der Wahlstation II sowie bis zu 6 Monate während der Anwaltsstation |
Prädikatsquote* | 42,1% (Diese Zahl musst Du aber vor dem Hintergrund der Zulassungsvoraussetzungen verstehen. Dazu hier mehr.) *Diese Übersicht ist grundsätzlich auf dem Stand 2020, allerdings liegen den Examensstatistiken die Zahlen von 2018 zugrunde, da neuere Examensstatistiken bislang nicht veröffentlicht wurden. |
Durchfallquote* | 5,3% *Diese Übersicht ist grundsätzlich auf dem Stand 2020, allerdings liegen den Examensstatistiken die Zahlen von 2018 zugrunde, da neuere Examensstatistiken bislang nicht veröffentlicht wurden. |
Erwähnenswert | Das Hamburger Referendariat erlaubt eine sehr freie Gestaltung des Referendariats: Wenige verpflichtende AGs kombiniert mit großer Freiheit in der Stationsreihenfolge sowie mehrere Stationen mit Auslandsmöglichkeit. Dies erfordert umgekehrt eine stärker eigenverantwortliche Planung und stärkere eigene Organisation und Disziplin in der Examensvorbereitung (ein paar Tipps, wie Du Dich in dieser besonderen Konstellation im Referendariat motivierst, findest Du hier). Erwähnenswert ist außerdem, dass das Leistungsniveau der Referendare in Hamburg wegen der Bedeutung der Vornoten im Auswahlverfahren sehr hoch ist. Das kann motivieren, kann aber auch zusätzlichen Druck erzeugen. |
Weiter unten findest du weitere Details zum Rechtsreferendariat in Hamburg. Vorher noch ein kurzer Hinweis: Gerne würde ich dich durch deine weitere Referendariatsplanung, dein Ref und dein zweites Staatsexamen begleiten. Ich habe dazu einen kostenlosen E-Mail Kurs mit Tipps und Tricks für Referendariat und Examensvorbereitung entwickelt. Melde dich jetzt kostenlos an.
Die Referendariatsstationen in Hamburg im Detail:
Strafstation:
3 Monate, Staatsanwaltschaft oder Strafgericht
Zivilstation:
3 Monate, Amts- oder Landgericht in Zivilsachen
Verwaltungsstation:
3 Monate, Verwaltungsbehörde, wer seine Verwaltungsstation in Hamburg absolvieren möchte, kann auf die Informationsbroschüre der Stadt Hamburg mit einer Auflistung möglicher Ausbildungsstellen in Hamburg zurückgreifen. Achtung: Speyer ist in Hamburg in der Verwaltungsstation nicht möglich, dafür aber in der Wahlstation I.
Wahlstation I:
3 Monate bei einer Ausbildungsstelle, welche auch in der Strafstation, Zivilstation oder Verwaltungsstation möglich wäre, bei einem sonstigen nationalen Gericht oder in Speyer. Sofern Du eine Verwaltungsbehörde wählst, kannst Du die Station auch im Ausland absolvieren (vgl. § 42 Abs. 1 S. 2 HmbJAG)
Rechtsanwaltsstation:
9 Monate, Anwaltskanzlei, bis zu 3 Monate bei einem Notariat, Unternehmen oder Verband möglich, wenn eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist; bis zu 6 Monate Auslandsstation möglich; Speyer möglich, falls es in der Wahlstation I nicht ermöglicht werden kann (vgl. § 41 HmbJAG)
Wahlstation II:
3 Monate, sehr flexibel, muss lediglich eine „sachgerechte Ausbildung“ (§ 42 Abs. 2 HmbJAG) gewährleisten; Ausland oder Speyer möglich.
Die Ausbildung in einer der Wahlstationen muss einen Schwerpunkt berücksichtigen, wobei Schwerpunktbereiche insbesondere die Gebiete der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit, die Verwaltung und die rechtsberatende Praxis sind (§ 42 Abs. 3 HmbJAG). Der gewählte Schwerpunkt wird in der mündlichen Prüfung relevant, da sich nach ihm der Aktenvortrag und das vierte Prüfungsgespräch ausrichtet.
Stationsreihenfolge:
Die Stationsreihenfolge bestimmen die Referendare innerhalb gewisser Regeln selbst (vgl. § 43 HmbgJAG).
Festgelegt ist, dass das Referendariat mit der Strafstation beginnt, an welche sich die Zivilstation anschließt, und mit der Wahlstation II endet. Außerdem darf die Verwaltungsstation nicht unmittelbar vor der Wahlstation II liegen. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Stationen findest Du im roten Faden des Referendarrats Hamburg, der sehr ausführliche Informationen zu den Stationen und dem Referendariat in Hamburg insgesamt gibt.
Bewerbung für das Rechtsreferendariat in Hamburg
Du bewirbst dich beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg, Personalstelle für Referendare.
Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sowie die relevanten Fristen und Adressen findest du auf der Bewerbungswebsite der Justiz Hamburg. Um sicherzugehen, dass du die aktuellen Anforderungen erfüllst, empfehle ich dir, diese direkt dort nachzuschauen – und dich nicht auf Zusammenfassungen Dritter im Internet zu verlassen – nicht mal auf mich 😉
Weitere hilfreiche Links
- Tipps zur Vorbereitung auf das Referendariat
- Website der Justiz Hamburg zum Rechtsreferendariat
- Website des Gemeinsamen Prüfungsamts zum zweiten Staatsexamen
- Juristenausbildungsgesetz (JAG) Hamburg
- Länderübereinkunft zum zweiten Staatsexamen
- Hamburger Referendarrat
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