Dieser Beitrag ist Teil der Übersicht Rechtsreferendariat nach Bundesländern.
Die Ausgestaltung von Referendariat und zweitem Staatsexamen unterscheidet sich je nach Bundesland.
Worauf du bei Wahl eines Bundeslandes für dein Rechtsreferendariat grundsätzlich achten solltest, habe ich in einem eigenen Artikel beschrieben. Eine allgemeine Einführungsseite zum richtigen Herangehen an Dein Referendariat findest du unter diesem Link.
Die wichtigsten Infos konkret zum Rechtsreferendariat in Bayern gebe ich dir hier:
Wartezeit | nein |
Einstellungstermine | 1. April und 1. Oktober |
Bewerbungsfrist | grundsätzlich Oktober bis 20. Januar für Einstellung im April und ab Mai bis zum 22. Juli für Einstellung im Oktober – allerdings nicht immer einheitlich, daher unbedingt zeitnah direkt beim entsprechenden OLG überprüfen |
Unterhaltsbeihilfe | 1.452,08 Euro brutto monatlich zzgl. eines ggf. anwendbaren Familienzuschlags, Art. 3 SiGjurVD. |
Wichtigstes Zulassungskriterium | Für die Zuweisung zum Wunsch-Landgericht: Verbundenheit der Bewerber mit dem gewünschten Ausbildungsort durch längeren Familienwohnsitz oder sonstige engere Beziehungen |
Anzahl der Klausuren | 11 (5 im Zivil-, 4 im Öff.- und 2 im Strafrecht) |
Gewichtung mündliche Prüfung | 25% (vgl. § 67 JAPO Bayern – das ist die geringste Gewichtung von allen Bundesländern) |
AGs | im Bundesvergleich viele AGs, insbesondere zu Stationsbeginn Einführungslehrgänge als Blockveranstaltung und anschließend durchgehende stationsbegleitende AGs |
Stationsgestaltung | relativ rigide, Auslandsaufenthalte möglich in der Wahlstation oder 3 Monate während der Anwaltsstation |
Prädikatsquote* | 17,8% (Diese Zahl musst Du aber vor dem Hintergrund der Zulassungsvoraussetzungen verstehen. Dazu hier mehr.) *Diese Übersicht ist grundsätzlich auf dem Stand 2020, allerdings liegen den Examensstatistiken die Zahlen von 2018 zugrunde, da neuere Examensstatistiken bislang nicht veröffentlicht wurden. |
Durchfallquote* | 13,6% *Diese Übersicht ist grundsätzlich auf dem Stand 2020, allerdings liegen den Examensstatistiken die Zahlen von 2018 zugrunde, da neuere Examensstatistiken bislang nicht veröffentlicht wurden. |
Erwähnenswert | In Bayern ist der examensrelevante Stoff besonders umfangreich, dies gilt aber auch für Ausbildung. Im Verhältnis Ausbildung zu Stationsarbeit nimmt die Ausbildung in Bayern einen deutlich größeren Anteil in Anspruch als in vielen anderen Bundesländern. |
Weiter unten findest du weitere Details zum Rechtsreferendariat in Bayern. Vorher noch ein kurzer Hinweis: Gerne würde ich dich durch deine weitere Referendariatsplanung, dein Ref und dein zweites Staatsexamen begleiten. Ich habe dazu einen kostenlosen E-Mail Kurs mit Tipps und Tricks für Referendariat und Examensvorbereitung entwickelt. Melde dich jetzt kostenlos an.
Die Referendariatsstationen in Bayern im Detail:
1. Zivilstation:
5 Monate, Zivilgericht
2. Strafstation:
3 Monate, Staatsanwaltschaft oder Strafgericht
3. Verwaltungsstation:
4 Monate, Kommunalverwaltung, wahlweise bis zu 2 Monate Verwaltungsgericht, auch Speyer ist möglich
4. Rechtsanwaltsstation:
9 Monate, Anwaltskanzlei, bis zu 3 Monate bei einem Notariat, Unternehmen oder Verband möglich, bis zu 3 Monate Auslandsstation möglich, auch in der Anwaltsstation können bayerische Referendare nach Speyer
5. Wahlstation:
3 Monate, insbesondere in Justiz, Verwaltung, EU-Institutionen, Anwaltskanzlei, Unternehmen oder Verband; Ausland oder Speyer möglich
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Stationen findest du auf der Website des Landesjustizprüfungsamtes Bayern.
Ausbildungsorte für Referendare in Bayern
In Bayern gibt es drei Oberlandesgerichte, denen wiederum mehrere Landgerichte zugeordnet sind. Die Bewerbung erfolgt beim jeweiligen Oberlandesgericht.
Oberlandesgericht München:
Landgerichte Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten (Allgäu), Landshut, Memmingen, München I, München II, Passau, Traunstein
Oberlandesgericht Nürnberg:
Landgerichte Amberg, Ansbach, Nürnberg-Fürth, Regensburg, Weiden in der Oberpfalz
Oberlandesgericht Bamberg:
Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof, Schweinfurt, Würzburg
In der Bewerbung kannst du drei Wunschgerichte angeben, an denen du deine Referendarsausbildung absolvieren möchtest. Jedenfalls deinen Erstwunsch solltest du zusätzlich begründen. Denn die Zuweisung erfolgt unter Berücksichtigung der Verbundenheit der Bewerber mit dem gewünschten Ausbildungsort durch längeren Familienwohnsitz oder sonstige engere Beziehungen (§ 46 Abs. 4 Satz 4 JAPO Bayern)
Das Landesjustizprüfungsamt Bayern führt dazu aus:
Bewerbung für das Rechtsreferendariat in Bayern
Wie gesagt bewirbst du dich beim jeweiligen Oberlandesgericht. Bewerbungen bei mehreren Oberlandesgerichten sind möglich, du musst die “überflüssigen” Bewerbungen dann aber nach Erhalt einer sogenannten “Vorausinformation” mit deinem zugewiesenen Gericht innerhalb einer mit der Vorausinformation gesetzten Frist zurückziehen, um deinen Platz zu behalten
Die benötigten Bewerbungsunterlagen unterscheiden sich etwas je nach OLG Bezirk. Um sicherzugehen, dass du die aktuellen Anforderungen erfüllst, empfehle ich dir, diese direkt auf der Website des OLGs nachzuschauen (und dich nicht auf Zusammenfassungen Dritter im Internet zu verlassen.)
Die jeweils erforderlichen Bewerbungsunterlagen und den entsprechenden Bewerbungsvordruck findest du hier:
- Referendariat im OLG-Bezirk München
- Referendariat im OLG-Bezirk Nürnberg
- Referendariat im OLG-Bezirk Bamberg
Weitere hilfreiche Links:
- Tipps zur Vorbereitung auf das Referendariat
- Website der Justiz Bayern zum Rechtsreferendariat
- Website des bayerischen Justizprüfungsamts (JPA) zum zweiten Staatsexamen
- Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) Bayern
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