Dieser Beitrag ist Teil der Übersicht Rechtsreferendariat nach Bundesländern.
Die Ausgestaltung von Referendariat und zweitem Staatsexamen unterscheidet sich je nach Bundesland.
Worauf du bei Wahl eines Bundeslandes für dein Rechtsreferendariat grundsätzlich achten solltest, habe ich in einem eigenen Artikel beschrieben. Eine allgemeine Einführungsseite zum richtigen Herangehen an dein Referendariat findest du unter diesem Link.
Die wichtigsten Infos konkret zum Rechtsreferendariat in Niedersachsen gebe ich dir hier:
Wartezeit | keine offiziellen Angaben, nach eigener Recherche zurzeit wohl nur kurze oder keine Wartezeiten |
Einstellungstermine | 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember |
Bewerbungsfrist | frühestens fünf und spätestens zwei Monate vor dem Einstellungstermin |
Unterhaltsbeihilfe | 1.191,63 € brutto monatlich, zzgl. eines ggf. anwendbaren Familienzuschlags |
Zulassungskriterien | Bis zu 10% der Stellen werden für Fälle außergewöhnlicher Härte vergeben. Bis zu 40% der Stellen werden nach Wartezeit vergeben. Mindestens 60% der Stellen werden nach der Note des ersten Examens vergeben. (vgl. dazu und zu weiteren Details die Erläuterungen des OLG Oldenburg zum Zulassungsverfahren) |
Anzahl der Klausuren | 8 (4 im Zivil-, 2 im Öff.- und 1 im Strafrecht sowie 1 Klausur nach Wahl im öffentlichen Recht oder im Strafrecht) Detaillierte Infos zu den einzelnen Klausurtypen findest Du auf der Website des Justizprüfungsamtes Niedersachsen. |
Gewichtung mündliche Prüfung | 40% (Aktenvortrag 12%, jedes der vier Prüfungsgespräche 7%), vgl. das Merkblatt zur Berechnung der Gesamtnote |
AGs | Einführungslehrgänge zu Beginn der Pflichtstationen und anschließend regelmäßige stationsbegleitende AGs in allen Stationen |
Stationsgestaltung | Auslandsaufenthalte möglich während der Wahlstation und bis zu 3 Monate in der Anwaltsstation |
Prädikatsquote* | 18,7%* (Diese Zahl musst Du aber vor dem Hintergrund der Zulassungsvoraussetzungen verstehen. Dazu hier mehr.) *Diese Übersicht ist grundsätzlich auf dem Stand 2020, allerdings liegen den Examensstatistiken die Zahlen von 2018 zugrunde, da neuere Examensstatistiken bislang nicht veröffentlicht wurden. |
Durchfallquote* | 11,0%* *Diese Übersicht ist grundsätzlich auf dem Stand 2020, allerdings liegen den Examensstatistiken die Zahlen von 2018 zugrunde, da neuere Examensstatistiken bislang nicht veröffentlicht wurden. |
Weiter unten findest du weitere Details zum Rechtsreferendariat in Niedersachsen. Vorher noch ein kurzer Hinweis: Gerne würde ich dich durch deine weitere Referendariatsplanung, dein Ref und dein zweites Staatsexamen begleiten. Ich habe dazu einen kostenlosen E-Mail Kurs mit Tipps und Tricks für Referendariat und Examensvorbereitung entwickelt. Melde dich jetzt kostenlos an.
Die Referendariatsstationen in Niedersachsen im Detail:
1. Zivilstation:
4 Monate, Zivilgericht
2. Strafstation:
3 Monate, Staatsanwaltschaft
3. Verwaltungsstation:
3 Monate, Verwaltungsbehörde; drei Monate Speyer möglich, falls erforderlich kannst bei rechtzeitigem Antrag auch die Reihenfolge von Strafstation und Verwaltungsstation tauschen, um nach Speyer zu gehen; sofern Du in der Verwaltungsstation nach Speyer gehst, musst Du allerdings die Wahlstation bei einer Verwaltungsbehörde absolvieren (§ 7 Abs. 3 S. 2 NJAG).
4. Rechtsanwaltsstation:
9 Monate, Anwaltskanzlei; in den letzten drei Monaten auch bei einem Notariat, Unternehmen, einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist; bis zu 3 Monate auch im Ausland möglich (vgl. jeweils § 7 Abs. 2 NJAG)
5. Wahlstation:
4 Monate nach Wahl in einem der Bereiche Zivil- und Strafrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Wirtschafts- und Finanzrecht, Arbeits- und Sozialrecht oder Europarecht (dazu und zu möglichen Ausbildungsstellen in jedem Schwerpunkt siehe § 29 Abs. 1 NJAVO); Ausland oder 3 Monate Speyer möglich (§ 7 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 S. 1 NJAG)
Ausbildungsorte für Referendare in Niedersachsen
OLG Braunschweig:
Landgerichte Braunschweig und Göttingen
OLG Celle:
Landgerichte Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden
OLG Oldenburg:
Landgerichte Aurich, Oldenburg und Osnabrück
Bewerbung für das Rechtsreferendariat in Niedersachsen
In Niedersachsen gibt es nicht ein zentrales Zulassungs- und Bewerbungsverfahren, sondern die drei OLGs (Braunschweig, Celle und Oldenburg) nehmen die Zulassung und Auswahl in voneinander unabhängigen Verfahren vor.
Zunächst musst Du eine Online-Bewerbung beim jeweiligen OLG durchführen, welche Du unter folgenden Links findest:
Online-Bewerbung OLG Braunschweig
Online-Bewerbung OLG Oldenburg
Darüber hinaus musst Du verschiedene Unterlagen per Post an das jeweilige OLG schicken. Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sowie die relevanten Fristen und Adressen findest du auf der Website des jeweiligen OLG:
Um sicherzugehen, dass du die aktuellen Anforderungen erfüllst, empfehle ich dir, diese direkt dort nachzuschauen – und dich nicht auf Zusammenfassungen Dritter im Internet zu verlassen – nicht mal auf mich 😉
Wartezeitanrechnung (und -verlust):
Deine durch Wartezeit erworbenen Wartepunkte in einem OLG Bezirk gelten in Niedersachsen auch für die beiden anderen OLG Bezirke. Allerdings verlierst du auch Deine Wartepunkte in allen OLG Bezirken in Niedersachsen, wenn du eine von einem der drei OLGs angebotene Referendarstelle ablehnst.
Weitere hilfreiche Links
- Tipps zur Vorbereitung auf das Referendariat
- Website des OLG Braunschweig
- Website des OLG Celle
- Website des OLG Oldenburg
- Website des Landesjustizprüfungsamts Niedersachsen
- Niedersächsisches Juristenausbildungsgesetz (JAG)
- Niedersächsische Juristenausbildungsverordnung (JAVO)
Dieser Beitrag ist Teil der Übersicht Rechtsreferendariat nach Bundesländern.