Dieser Beitrag ist Teil der Übersicht Rechtsreferendariat nach Bundesländern.

Die Ausgestaltung von Referendariat und zweitem Staatsexamen unterscheidet sich je nach Bundesland.

Worauf du bei Wahl eines Bundeslandes für dein Rechtsreferendariat grundsätzlich achten solltest, habe ich in einem eigenen Artikel beschrieben. Eine allgemeine Einführungsseite zum richtigen Herangehen an dein Referendariat findest du unter diesem Link.

Die wichtigsten Infos konkret zum Rechtsreferendariat in Niedersachsen gebe ich dir hier:

Warte­­zeitkeine offiziellen Angaben, nach eigener Recherche zurzeit wohl nur kurze oder keine Wartezeiten
Einstellungs­­termine1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember
Bewerbungs­­fristfrühestens fünf und spätestens zwei Monate vor dem Einstellungstermin
Unterhalts­beihilfe1.191,63 € brutto monatlich, zzgl. eines ggf. anwendbaren Familienzuschlags
Zulassungs­kriterienBis zu 10% der Stellen werden für Fälle außergewöhnlicher Härte vergeben.

Bis zu 40% der Stellen werden nach Wartezeit vergeben.

Mindestens 60% der Stellen werden nach der Note des ersten Examens vergeben.

(vgl. dazu und zu weiteren Details die Erläuterungen des OLG Oldenburg zum Zulassungsverfahren)
Anzahl der Klausuren8 (4 im Zivil-, 2 im Öff.- und 1 im Strafrecht sowie 1 Klausur nach Wahl im öffentlichen Recht oder im Strafrecht)
Detaillierte Infos zu den einzelnen Klausurtypen findest Du auf der Website des Justizprüfungsamtes Niedersachsen.
Gewichtung mündliche Prüfung40% (Aktenvortrag 12%, jedes der vier Prüfungsgespräche 7%), vgl. das Merkblatt zur Berechnung der Gesamtnote
AGsEinführungslehrgänge zu Beginn der Pflichtstationen und anschließend regelmäßige stationsbegleitende AGs in allen Stationen
Stations­­gestaltungAuslandsaufenthalte möglich während der Wahlstation und bis zu 3 Monate in der Anwaltsstation
Prädikats­­quote*18,7%* (Diese Zahl musst Du aber vor dem Hintergrund der Zulassungsvoraussetzungen verstehen. Dazu hier mehr.)

*Diese Übersicht ist grundsätzlich auf dem Stand 2020, allerdings liegen den Examensstatistiken die Zahlen von 2018 zugrunde, da neuere Examensstatistiken bislang nicht veröffentlicht wurden.
Durchfall­­quote*11,0%*

*Diese Übersicht ist grundsätzlich auf dem Stand 2020, allerdings liegen den Examensstatistiken die Zahlen von 2018 zugrunde, da neuere Examensstatistiken bislang nicht veröffentlicht wurden.

Weiter unten findest du weitere Details zum Rechtsreferendariat in Niedersachsen. Vorher noch ein kurzer Hinweis: Gerne würde ich dich durch deine weitere Referendariatsplanung, dein Ref und dein zweites Staatsexamen begleiten. Ich habe dazu einen kostenlosen E-Mail Kurs mit Tipps und Tricks für Referendariat und Examensvorbereitung entwickelt. Melde dich jetzt kostenlos an.

Die Referendariatsstationen in Niedersachsen im Detail:

1. Zivilstation:

4 Monate, Zivilgericht

2. Strafstation:

3 Monate, Staatsanwaltschaft

3. Verwaltungsstation:

3 Monate, Verwaltungsbehörde; drei Monate Speyer möglich, falls erforderlich kannst bei rechtzeitigem Antrag auch die Reihenfolge von Strafstation und Verwaltungsstation tauschen, um nach Speyer zu gehen; sofern Du in der Verwaltungsstation nach Speyer gehst, musst Du allerdings die Wahlstation bei einer Verwaltungsbehörde absolvieren (§ 7 Abs. 3 S. 2 NJAG).

4. Rechtsanwaltsstation:

9 Monate, Anwaltskanzlei; in den letzten drei Monaten auch bei einem Notariat, Unternehmen, einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist; bis zu 3 Monate auch im Ausland möglich (vgl. jeweils § 7 Abs. 2 NJAG)

5. Wahlstation:

4 Monate nach Wahl in einem der Bereiche Zivil- und Strafrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Wirtschafts- und Finanzrecht, Arbeits- und Sozialrecht oder Europarecht (dazu und zu möglichen Ausbildungsstellen in jedem Schwerpunkt siehe § 29 Abs. 1 NJAVO); Ausland oder 3 Monate Speyer möglich (§ 7 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 S. 1 NJAG)

Ausbildungsorte für Referendare in Niedersachsen

OLG Braunschweig:
Landgerichte Braunschweig und Göttingen

OLG Celle:
Landgerichte Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden

OLG Oldenburg:
Landgerichte Aurich, Oldenburg und Osnabrück

Bewerbung für das Rechtsreferendariat in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es nicht ein zentrales Zulassungs- und Bewerbungsverfahren, sondern die drei OLGs (Braunschweig, Celle und Oldenburg) nehmen die Zulassung und Auswahl in voneinander unabhängigen Verfahren vor.

Zunächst musst Du eine Online-Bewerbung beim jeweiligen OLG durchführen, welche Du unter folgenden Links findest:

Online-Bewerbung OLG Braunschweig

Online-Bewerbung OLG Celle

Online-Bewerbung OLG Oldenburg

Darüber hinaus musst Du verschiedene Unterlagen per Post an das jeweilige OLG schicken. Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sowie die relevanten Fristen und Adressen findest du auf der Website des jeweiligen OLG:

Website des OLG Braunschweig

Website des OLG Celle

Website des OLG Oldenburg

Um sicherzugehen, dass du die aktuellen Anforderungen erfüllst, empfehle ich dir, diese direkt dort nachzuschauen – und dich nicht auf Zusammenfassungen Dritter im Internet zu verlassen – nicht mal auf mich 😉

Wartezeitanrechnung (und -verlust):

Deine durch Wartezeit erworbenen Wartepunkte in einem OLG Bezirk gelten in Niedersachsen auch für die beiden anderen OLG Bezirke. Allerdings verlierst du auch Deine Wartepunkte in allen OLG Bezirken in Niedersachsen, wenn du eine von einem der drei OLGs angebotene Referendarstelle ablehnst.

Weitere hilfreiche Links

Dieser Beitrag ist Teil der Übersicht Rechtsreferendariat nach Bundesländern.

Artikel verfasst von: 

Lucas Kleinschmitt

Lucas ist Volljurist und Gründer von Juratopia. Nach Studium an der Bucerius Law School und Referendariat in Hamburg hat er einige Jahre als Anwalt in der Großkanzlei und als Syndikus in einem DAX-Konzern gearbeitet. Heute ist er General Counsel in einem IoT Startup.

Lass mich auch dein Studium oder Referendariat mit meinen gratis E-Mail Kursen verbessern: