Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Unterhaltsbeihilfe Rechtsreferendare in jedem Bundesland verdienen:

Stand September 2021. Die Beträge verstehen sich brutto und zzgl. ggf. anwendbarer Familienzuschläge.

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3 Arten von Gehalt im Jura-Referendariat

Wenn man genauer hinschaut, gibt es im Referendariat nicht einfach ein „Gehalt“, sondern drei verschiedene Arten von Zahlungen, die Du erhalten kannst:

  • Die Unterhaltsbeihilfe von Deinem Dienstherrn, welche ich oben in der Tabelle aufgeführt habe
  • ein Gehalt aus Nebentätigkeiten
  • ein Stationsentgelt

Lass uns diese einzelnen „Gehälter“ von Referendaren genauer anschauen:

1. Unterhaltsbeihilfe vom Dienstherrn

Von Deinem Dienstherrn im Rechtsreferendariat bekommst Du kein Gehalt im eigentlichen Sinne ausgezahlt, sondern eine sogenannte Unterhaltsbeihilfe.

Anders als ein Gehalt muss diese nicht die Anforderungen an den Mindestlohn erfüllen und kann gekürzt werden, wenn Du eine Nebentätigkeit aufnimmst.

Auf der anderen Seite bekommst Du die Unterhaltsbeihilfe aber auch in den Zeiten, in denen Du Deine Arbeitskraft dem öffentlichen Dienst faktisch gar nicht zur Verfügung stellst, nämlich zum Beispiel – vorbehaltlich Kürzungen – während Deiner Anwaltsstation.

Außerdem kommen bundeslandabhängig in der Regel Familienzuschläge hinzu, wenn Du verheiratet bist und/oder Kinder hast.

Steuern und sonstige Sozialversicherungsbeiträge gehen aber grundsätzlich auch von der Unterhaltsbeihilfe ab, so dass der ausgezahlte Nettobetrag geringer als die oben in der Tabelle aufgeführten Bruttobeträge ist. Nur die Rentenversicherungsbeiträge sind hiervon ausgenommen, da Referendare in Bezug auf die Unterhaltsbeihilfe rentenversicherungsbefreit sind.

Rosiger sieht es für Referendare aus, die als Beamte auf Widerruf eingestellt werden (das ist z.B. in Mecklenburg-Vorpommern möglich). Diese sind in Bezug auf die Unterhaltsbeihilfe nicht nur von der Renten-, sondern auch von Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung befreit.

Detailliert beschrieben ist die Sozialversicherungspflicht von Rechtsreferendaren in diesem Fachbeitrag der Deutschen Rentenversicherung, beginnend auf Seite 11.

2. Gehalt aus Nebentätigkeiten

Wenn Du während des Referendariats einer Nebentätigkeit nachgehst, z.B. bei einer Anwaltskanzlei, verdienst Du dort ein echtes Gehalt (nennen wir es „Gehalt im engeren Sinne“).

Allerdings musst Du aufpassen. Zum einen musst Du Dir Nebentätigkeiten im Referendariat von Deinem Dienstherrn genehmigen lassen. Sie sind oft nicht in unbegrenztem Umfang genehmigungsfähig.

Außerdem gibt es in vielen Bundesländern Anrechnungsregeln: Das heißt, wenn Du monatlich in Deiner Nebentätigkeit mehr als Betrag X verdienst, werden Abzüge von Deiner Unterhaltsbeihilfe vorgenommen. Deshalb lohnt sich eine Nebentätigkeit oft nur in begrenztem Umfang.

Allerdings ist Deine Zeit im Referendariat ohnehin beschränkt, so dass zu viel weitere Arbeit neben den Stationen und der Examensvorbereitung ohnehin nicht zu empfehlen ist. Lies dazu auch meinen Artikel zu Nebentätigkeiten im Referendariat.

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3. Stationsvergütung (Trinkgeld?)

Während der Anwaltsstation und häufig auch während der Wahlstation kannst Du von den Kanzleien oder Unternehmen, für die Du arbeitest, theoretisch eine Stationsvergütung bekommen. Praktisch zahlen allerdings eher größere Kanzleien und Unternehmen ein solches Stationsentgelt.

Aber Achtung: Auch für dieses kann ggf. die Unterhaltsbeihilfe gekürzt werden! Entweder direkt oder aber weil die Stationsvergütung als Gehalt aus Nebentätigkeit gezahlt wird.

Halt, was? Eine Stationsvergütung wird nicht als Stationsvergütung sondern als Gehalt aus Nebentätigkeit gezahlt? Das heißt, ein „Gehalt“ aus Topf 3 wird umgewandelt in ein „Gehalt“ aus Topf 2?

Ja, das kommt vor. Je nach Bundesland kann es sein, dass Dein Stationsausbilder Deine Tätigkeit offiziell aufteilt in Stationstätigkeit, in der Du die praktische Anwendung Deiner juristischen Kompetenzen lernst, und in Nebentätigkeit, in welcher Du für den Stationsausbilder arbeitest. Bezahlt wirst Du nur für die Nebentätigkeit. Auswirkungen auf Deine Arbeitszeiten hat das in der Praxis nicht.

Warum das so gemacht wird, habe ich erst viele Jahre nach dem Referendariat verstanden:

Es gibt ein Urteil des BAG vom 31.3.2015, wonach die für ein echtes Stationsentgelt („Gehalt“ aus Topf 3) fällig werdenden Sozialabgaben nicht der Stationsgeber, sondern der Dienstherr schuldet. Das heißt: Wenn ein Referendar bei einer Kanzlei ein Stationsgelt erhält, schuldet danach die Sozialabgaben auf das Stationsentgelt nicht etwa die Kanzlei, sondern der Dienstherr.

Dem sind einige Bundesländer damit entgegengetreten, dass sie eine echte Stationsvergütung kurzerhand verboten haben. Die Aufspaltung in eine Stationstätigkeit und eine Nebentätigkeit nehmen die Kanzleien dann vor, um die Referendare trotzdem noch für Ihre Stationszeit bezahlen zu können.

Zum Abschluss noch ein richtiger Fun-Fact: Weißt Du, warum nach dem BAG der Stationsausbilder die Sozialabgaben für ein echtes Stationsentgelt nicht schuldet? Weil auch die Stationsvergütung kein „Gehalt“ ist. Denn, so das BAG:

[…] die Zahlungen [wurden] nach den Feststellungen des LSG freiwillig und ohne Rechtsgrund erbracht. Deshalb bestand zwischen der Beigeladenen zu 1. und den ihr zugewiesenen Referendaren weder ein Arbeitsverhältnis […] noch eine andere Form der Beschäftigung; die Eingliederung in den Betrieb der Beigeladenen zu 1. ging […] nicht über das Maß hinaus, welches die Ausbildung der von der Klägerin im Rahmen des mit ihr bestehenden öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses (Vorbereitungsdienst) der Beigeladenen zu 1. zugewiesenen Referendare erforderte.

Mit diesem kleinen Schmankerl entlasse ich Dich jetzt aus der spannenden Welt der Zahlungsmodalitäten im Rechtsreferendariat.

Prass nicht so rum, bei den ganzen Gehältern, die Du im Ref bekommst!

Artikel verfasst von: 

Lucas Kleinschmitt

Lucas ist Volljurist und Gründer von Juratopia. Nach Studium an der Bucerius Law School und Referendariat in Hamburg hat er einige Jahre als Anwalt in Großkanzleien gearbeitet. Heute ist er Syndikusrechtsanwalt in einem DAX-Konzern.

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