Dieser Beitrag ist Teil der Artikelserie Einstiegsfragen zum Referendariat.

Solltest du im Jura-Referendariat ins Ausland gehen? Oder vielleicht lieber nicht? Hier findest du die Argumente für und gegen eine Referendariatsstation im Ausland.

Möglichkeiten, im Referendariat ins Ausland zu gehen

Du hast verschiedene Möglichkeiten, im Rechtsreferendariat eine Auslandsstation zu absolvieren.

In welchen Stationen du das darfst, ist im Detail zwar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, in der Regel kannst du aber zumindest in der Wahlstation ins Ausland.

In einigen Bundesländern, wie z.B. in Hamburg, könntest du theoretisch auch mehrere Referendariatsstationen außerhalb Deutschlands verbringen.

Dabei hast du grundsätzlich drei Optionen offen: Du kannst jedenfalls die Wahlstation im Ausland im Unternehmen verbringen, in der Kanzlei oder bei einer Behörde. in letzterem Fall wäre das Auswärtige Amt der Klassiker.

Möglichkeiten gibt es also genug. Aber nach dieser kurzen Einführungen wollen wir uns anschauen, ob eine Auslandsstation wirklich das Richtige für dich ist:

Argumente für eine Auslandsstation im Referendariat

Dafür, im Referendariat auch mal im Ausland Jura zu machen, spricht:

  • Auslandsstationen machen sich bei Bewerbungen immer gut im Lebenslauf. Abhängig von deiner bisherigen Auslandserfahrung können sie im Einzelfall sogar auch mal Einstellungsvoraussetzung sein.
  • Kanzleien listen bei den Personenbeschreibungen ihrer Anwälte auf ihren Websites gerne Auslandsstationen aus dem Referendariat auf. Unter Umständen hilft dein Auslandsaufenthalt während des Referendariats dir also sogar später als Anwalt dabei, Mandanten zu beeindrucken.
  • Du kannst noch einmal gezielt deine Fremdsprachenkenntnisse polieren.
  • Wahrscheinlich wirst du auch eine Menge Spaß haben.

Argumente dagegen, im Referendariat ins Ausland zu gehen

Wenn du im Referendariat ins Ausland gehst, hat das nicht nur Vorteile. Folgende „Haken“ solltest du ebenfalls bedenken:

  • Du wirst im Ausland wahrscheinlich kaum zum Lernen motiviert sein. Selbst wenn du motiviert bist, erwarten die meisten Ausbilder im Ausland mehr Wochenarbeitstage (meistens 5) als Ausbilder in Deutschland. Das heißt, dir fehlt zunächst ein bisschen Examensvorbereitungszeit gegenüber anderen Referendaren, die im Referendariat nicht ins Ausland gehen. Manche Referendare verschätzen sich mit der Schwierigkeit des zweiten Staatsexamens und bereuen später ihren Auslandsaufenthalt (was man mit der richtigen Planung aber vermeiden kann, dazu unten).
  • Meistens lernt man im Ausland auch während der Arbeitszeit fachlich weniger Nützliches für den Beruf. Tendenziell sind Referendare im Ausland schlechter eingebunden und bekommen weniger anspruchsvolle Aufgaben. Gerade wenn du einen Einblick bekommen willst, wie die Arbeit in einem bestimmten Job konkret aussieht, wirst du dafür in Deutschland meist bessere Gelegenheiten bekommen.
  • Natürlich ist eine Auslandsstation auch teuer. Das ist ein Argument dafür, gerade in der Wahlstation im Ausland zu einer großen Kanzlei zu gehen. Denn diese bezahlen am Besten und helfen dir so, den Auslandsaufenthalt zu finanzieren.
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Fazit und Empfehlung

Ob du im Referendariat ins Ausland gehen solltest, hängt also von mehreren Faktoren ab:
Wenn du bisher wenig Auslandserfahrung sammeln konntest, bietet dir das Referendariat eine tolle Chance, hier nachzulegen.

Das gleiche gilt, wenn du dich in für dich wichtigen Sprachen noch nicht sicher genug fühlst.
Auf der anderen Seite verpasst du damit vielleicht eine Gelegenheit, dir einen potentiellen Arbeitgeber oder eine interessante Position in Deutschland vor dem Einstieg ins Berufsleben nocheinmal anzuschauen.

Ich persönlich bin im Referendariat nicht ins Ausland gegangen. Allerdings habe ich während und vor dem Studium bereits zwei Auslandspraktika, ein Auslandssemester und eine Art Summer School im Ausland absolviert. Deshalb habe ich für mich nicht den Mehrwert eines weiteren Auslandsaufenthaltes gesehen und wollte die Zeit lieber nutzen, einen Einblick in die juristische Arbeit in einem Unternehmen in Deutschland zu erhalten. Ein Praktikum oder eine Station im Unternehmen hatte ich nämlich noch nie gemacht.

Wenn du aber die Berufe, die dich besonders interessieren, schon kennengelernt hast und dafür vielleicht noch nicht so viel im Ausland warst, würde ich dir eine Auslandsstation im Referendariat empfehlen.

Allerdings solltest du diese Station entweder nach deinen Klausuren einplanen oder aber als Ausgleich deine anderen Stationen entsprechend „locker“ planen, so dass du noch ausreichend Zeit hast, dich auf die Klausuren vorzubereiten. Mit einer klugen Stationsplanung sind so in einigen Bundesländern während des Referendariats auch zwei Auslandsaufenthalte, nämlich einer vor und einer nach den Klausuren, möglich. Wenn du während deiner Auslandsaufenthalte im Stoff bleiben willst, können sich Online-Repetitorien anbieten.

Dieser Beitrag ist Teil der Artikelserie Einstiegsfragen zum Referendariat.

Artikel verfasst von: 

Lucas Kleinschmitt

Lucas ist Volljurist und Gründer von Juratopia. Nach Studium an der Bucerius Law School und Referendariat in Hamburg hat er einige Jahre als Anwalt in Großkanzleien gearbeitet. Heute ist er Syndikusrechtsanwalt in einem DAX-Konzern.

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