Dieser Beitrag ist Teil der Übersicht Rechtsreferendariat nach Bundesländern.
Die Ausgestaltung von Referendariat und zweitem Staatsexamen unterscheidet sich je nach Bundesland.
Worauf du bei Wahl eines Bundeslandes für dein Rechtsreferendariat grundsätzlich achten solltest, habe ich in einem eigenen Artikel beschrieben. Eine allgemeine Einführungsseite zum richtigen Herangehen an Dein Referendariat findest du unter diesem Link.
Die wichtigsten Infos konkret zum Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz gebe ich dir hier:
Wartezeit | nein |
Einstellungstermine | zum ersten auf den 1. Mai folgenden Arbeitstag zum ersten auf den 1. November folgenden Arbeitstag |
Bewerbungsfrist | spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Einstellungstermin. |
Unterhaltsbeihilfe | bis 30. Juni 2020 monatlich 1.328,29 EUR brutto ab 1. Juli 2020 monatlich 1.354,86 EUR brutto (jeweils zzgl. eines ggf. anwendbaren Familienzuschlags) |
Zulassungskriterien | Da es in Rheinland-Pfalz zurzeit keine Wartezeit gibt, sind die Zulassungskriterien derzeit nicht relevant. Alle Bewerber werden eingestellt. Ansonsten gilt: Bis zu 20 % der Stellen werden an Fälle besonderer Härte vergeben. Von den restlichen Stellen werden 60% nach Eignung und Leistung der Bewerber/innen vergeben. Die verbleibenden Stellen werden nach Wartezeit verteilt. (vgl. § 4 der Landesverordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst Rheinland-Pfalz) |
Anzahl der Klausuren | 8 (4 im Zivilrecht, 2 im Strafrecht und 2 im Öff-Recht) |
Gewichtung mündliche Prüfung | 30% (das Prüfungsgespräch mit 24% und der Aktenvortrag mit 6%) |
AGs | Einführungslehrgänge zu Stationsbeginn sowie stationsbegleitende Lehrgänge |
Stationsgestaltung | Sehr starr, ein Tausch der Reihenfolge von Stationen ist in Rheinland-Pfalz nicht möglich. Auslandsaufenthalt möglich während der Verwaltungsstation im Normalfall bis zu 2 Monate, in der Anwaltsstation bis zu 6 Monate und in der Wahlstation 3 Monate, insgesamt jedoch höchstens 10 Monate. |
Prädikatsquote* | 22,3%* (Diese Zahl musst Du aber vor dem Hintergrund der Zulassungsvoraussetzungen verstehen. Dazu hier mehr.) *Diese Übersicht ist grundsätzlich auf dem Stand 2020, allerdings liegen den Examensstatistiken die Zahlen von 2018 zugrunde, da neuere Examensstatistiken bislang nicht veröffentlicht wurden. |
Durchfallquote* | 10,5%* *Diese Übersicht ist grundsätzlich auf dem Stand 2020, allerdings liegen den Examensstatistiken die Zahlen von 2018 zugrunde, da neuere Examensstatistiken bislang nicht veröffentlicht wurden. |
Erwähnenswert | In Rheinland-Pfalz werden die Klausuren besonders früh geschrieben, nämlich schon im 18. Ausbildungsmonat (§ 39 Abs. 1 JAPO Rheinland-Pfalz) bzw. im 6. Monat der Anwaltsstation. Üblich ist in fast allen anderen Bundesländern der 20. oder 21. Ausbildungsmonat. |
Weiter unten findest du weitere Details zum Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz . Vorher noch ein kurzer Hinweis: Gerne würde ich dich durch deine weitere Referendariatsplanung, dein Ref und dein zweites Staatsexamen begleiten. Ich habe dazu einen kostenlosen E-Mail Kurs mit Tipps und Tricks für Referendariat und Examensvorbereitung entwickelt. Melde dich jetzt kostenlos an.
Die Referendariatsstationen in Rheinland-Pfalz im Detail:
1. Zivilrechtstation:
5 Monate, Landgericht, Amtsgericht
2. Verwaltungsstation:
4 Monate, Direktion oder Kreisverwaltung, Speyer ist ebenfalls möglich.
3. Strafrechtstation:
3 Monate, Staatsanwaltschaft oder Strafgericht
4. Rechtsberatungsstation:
9 Monate, Anwaltskanzlei, 3 Monate möglich an einem rechtswissenschaftlichen Fachbereich, bei der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, bei einer Notarin oder einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist (vgl. § 19 Abs. 4 JAPO Rheinland-Pfalz); bis zu 6 Monaten Ausland möglich.
In Rheinland-Pfalz werden die Klausuren schon im 18. Ausbildungsmonat geschrieben, § 39 Abs. 1 JAPO Rheinland-Pfalz, also im 6. Monat der Anwaltsstation. Das ist früher als in den meisten anderen Bundesländern, wo die Klausuren im 20. oder 21. Ausbildungsmonat geschrieben werden. So früh schreibt man seine Klausuren außer in Rheinland-Pfalz sonst nur im Saarland.
5. Wahlstation:
3 Monate, in einem von dir gewählten Wahlfach gemäß § 33 JAPO Rheinland-Pfalz, Speyer möglich; Ausland möglich; siehe zu weiteren Details § 33 JAPO Rheinland-Pfalz
Weitere Informationen zu den einzelnen Stationen findest du auf der Internetseite des OLG Koblenz sowie auf der Internetseite des OLG Zweibrücken und in §§ 19 ff. JAPO Rheinland-Pfalz.
Ausbildungsorte für Referendare in Rheinland-Pfalz
Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz bei folgenden Gerichten statt:
- beim Landgericht Bad Kreuznach bzw. bei den Amtsgerichten Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Idar-Oberstein und Simmern;
- beim Landgericht Koblenz bzw. bei den Amtsgerichten Altenkirchen, Andernach, Bad Neueahr-Ahrweiler, Betzdorf, Cochem, Diez, Koblenz, Lahnstein, Linz am Rheim, Mayen, Montabaur, Neuwied, St. Goar, Sinzig und Westerburg;
- beim Landgericht Mainz bzw. bei den Amtsgerichten Alzey, Bingen am Rhein, Mainz und Worms;
- beim Landgericht Trier, bzw. bei den Amtsgerichten Bernkastel-Kues, Bitburg, Daun, Hermeskeil, Prüm, Saarburg, Trier und Wittlich.
Die Ausbildung im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken erfolgt bei folgenden Gerichten:
- beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) bzw. bei den Amtsgerichten Bad Dürkheim, Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen, Neustadt a.d.W. und Speyer;
- beim Landgericht Kaiserslautern bzw. bei den Amtsgerichten Kaiserslautern, Kusel und Rockenhausen;
- beim Landgericht Landau in der Pfalz bzw. bei den Amtsgerichten Germersheim, Kandel und Landau;
- beim Landgericht Zweibrücken bzw. bei den Amtsgerichten Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken.
Du kannst Ortswünsche äußern, allerdings darfst du deine Bewerbung nicht nur für einen bestimmten Ort abgeben, sondern musst musst dich schon bei deiner Bewerbung mit jedem anderen oben angeführten Ort einverstanden erklären.
Vor allem der Landgerichtsbezirk Mainz gilt als besonders beliebt. Entsprechend schwer ist es, dort einen Platz zu bekommen.
Bei der Zuweisung berücksichtigt werden soziale Bindungen wie Ehepartner oder Kinder, bestehende Arbeitsverhältnisse an Universitäten, ein „gewachsener Lebensmittelpunkt“ sowie die Herkunft des Kandidaten. Es lohnt sich also, seinen Ortswunsch zu begründen und entsprechende Nachweise vorzulegen.
Weitere Details findest Du auf der Website des OLG Koblenz.
Bewerbung für das Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz
Du forderst die Bewerbungsunterlagen schriftlich und mit ausreichend frankiertem Rückumschlag (DIN A5 bzw. C5) für den Mai-Termin ab Januar und für den November-Termin ab Juli eines jeden Jahres an bei:
Präsidentin des Oberlandesgerichts
Referendarabteilung
Stresemannstraße 1
56068 Koblenz
Ab Mitte Januar 2020 kannst Du die Bewerbungsunterlagen auch per E-Mail anfordern (mit Angabe Deiner vollständigen Anschrift): poststelle.olg@ko.jm.rip.de
Auf der Website des OLG Koblenz bekommst du detaillierte Informationen zu den Anforderungen an deine Bewerbung.
Um sicherzugehen, dass du die aktuellen Anforderungen erfüllst, empfehle ich dir, diese direkt auf der Website des OLGs nachzuschauen (und dich nicht auf Zusammenfassungen Dritter im Internet zu verlassen.)
Website des OLG Koblenz zum Rechtsreferendariat
Weitere hilfreiche Links
- Tipps zur Vorbereitung auf das Referendariat
- Website des Justizministeriums Rheinland-Pfalz zum Rechtsreferendariat
- Website des OLG Zweibrücken zum Rechtsreferendariat
- Juristenausbildungsgesetz (JAG) Rheinland-Pfalz
- Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) Rheinland-Pfalz
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