Dieser Beitrag ist Teil der Übersicht Rechtsreferendariat nach Bundesländern.

Die Ausgestaltung von Referendariat und zweitem Staatsexamen unterscheidet sich je nach Bundesland.

Worauf du bei Wahl eines Bundeslandes für dein Rechtsreferendariat grundsätzlich achten solltest, habe ich in einem eigenen Artikel beschrieben. Eine allgemeine Einführungsseite zum richtigen Herangehen an dein Referendariat findest du unter diesem Link.

Die wichtigsten Infos konkret zum Rechtsreferendariat in Sachsen gebe ich dir hier:

Warte­zeitnein
Einstellungs­termine1. Mai und 1. November
Bewerbungs­frist20. Februar für eine Einstellung zum 1. Mai und 31. Juli für eine Einstellung zum 1. November
Unterhalts­beihilfe1.595,10 EUR brutto monatlich zzgl. eines ggf. anwendbaren Familienzuschlags
Zulassungs­kriterien 60% der Stellen werden nach der Note des ersten Examens vergeben.

30% der Stellen werden nach Wartezeit vergeben (vgl. § 64 SächsJAPO zu einzelnen Möglichkeiten der Rangverbesserung).

Der Rest wird für Fälle besonderer Härte vergeben.
Anzahl der Klausuren8 (4 im Zivil-, 2 im Öff.- und 2 im Strafrecht)
Gewichtung mündliche Prüfungein Drittel (vgl. § 51 SächsJAPO)
AGszu Stationsbeginn Einführungslehrgänge und anschließend regelmäßige stationsbegleitende AGs
Stations­gestaltungrelativ rigide, Auslandsaufenthalte möglich in der Wahlstation oder 3 Monate während der Anwaltsstation
Prädikats­quote*14,6% (Diese Zahl musst Du aber vor dem Hintergrund der Zulassungsvoraussetzungen verstehen. Dazu hier mehr.) 

*Diese Übersicht ist grundsätzlich auf dem Stand 2020, allerdings liegen den Examensstatistiken die Zahlen von 2018 zugrunde, da neuere Examensstatistiken bislang nicht veröffentlicht wurden.
Durchfall­quote*8,0% 

*Diese Übersicht ist grundsätzlich auf dem Stand 2020, allerdings liegen den Examensstatistiken die Zahlen von 2018 zugrunde, da neuere Examensstatistiken bislang nicht veröffentlicht wurden.

Weiter unten findest du weitere Details zum Rechtsreferendariat in Sachsen. Vorher noch ein kurzer Hinweis: Gerne würde ich dich durch deine weitere Referendariatsplanung, dein Ref und dein zweites Staatsexamen begleiten. Ich habe dazu einen kostenlosen E-Mail Kurs mit Tipps und Tricks für Referendariat und Examensvorbereitung entwickelt. Melde dich jetzt kostenlos an.

Die Referendariatsstationen in Sachsen im Detail:

1. Zivilstation:

5 Monate, Zivilgericht

2. Strafstation:

3 Monate, Staatsanwaltschaft oder Strafgericht

3. Verwaltungsstation:

4 Monate, bei der öffentlichen Verwaltung, einem Verwaltungsgericht, einem Sozialgericht oder einem Finanzgericht; drei Monate Speyer möglich, vgl. § 35 Abs. 4 SaechsJAPO

4. Rechtsanwaltsstation:

9 Monate, Anwaltskanzlei; bis 3 Monate bei einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist, möglich; bis zu 3 Monate Auslandsstation möglich, s. § 35 Abs. 5 S. 1 SaechsJAPO; drei Monate Speyer möglich, vgl. § 35 Abs. 4 SaechsJAPO

5. Wahlstation:

3 Monate, nach Wahl in einem der Bereiche Justiz,Verwaltung, Rechtsanwaltschaft oder Notariat und freie Wirtschaft (§ 36 SaechsJAPO); Ausland und Speyer möglich

Ausbildungsorte für Referendare in Sachsen

Landgericht Chemnitz, Landgericht Dresden und Landgericht Leipzig

Zuweisungswünsche zu einem bestimmten Landgericht können insbesondere in Bezug auf das Landgericht Leipzig in der Regel nur teilweise berücksichtigt werden.

Den Zuweisungswunsch sollte man begründen, allerdings werden nur wichtige Gründe berücksichtigt. Dazu zählen etwa die nachgewiesene notwendige Betreuung von Kindern, die Pflege naher Verwandter, sofern diese gerade auf die Unterstützung des Bewerbers dringend angewiesen sind, oder die Tätigkeit an einer juristischen Fakultät. Persönliche Bindungen reichen nicht aus. Der wichtige Grund ist nachzuweisen.

(Mehr dazu im Merkblatt der sächsischen Justiz)

Bewerbung für das Rechtsreferendariat in Sachsen

Deine Bewerbung richtest Du an das Oberlandesgericht Dresden, Referat Rechtsreferendare.

Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sowie die relevanten Fristen und Adressen findest du im entsprechenden Merkblatt der sächsischen Justiz. Um sicherzugehen, dass du die aktuellen Anforderungen erfüllst, empfehle ich dir, diese direkt dort nachzuschauen – und dich nicht auf Zusammenfassungen Dritter im Internet zu verlassen – nicht mal auf mich 😉

Weitere hilfreiche Links

Dieser Beitrag ist Teil der Übersicht Rechtsreferendariat nach Bundesländern.

Artikel verfasst von: 

Lucas Kleinschmitt

Lucas ist Volljurist und Gründer von Juratopia. Nach Studium an der Bucerius Law School und Referendariat in Hamburg hat er einige Jahre als Anwalt in Großkanzleien gearbeitet. Heute ist er Syndikusrechtsanwalt in einem DAX-Konzern.

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