Dieser Beitrag ist Teil der Übersicht Rechtsreferendariat nach Bundesländern.
Die Ausgestaltung von Referendariat und zweitem Staatsexamen unterscheidet sich je nach Bundesland.
Worauf du bei Wahl eines Bundeslandes für dein Rechtsreferendariat grundsätzlich achten solltest, habe ich in einem eigenen Artikel beschrieben. Eine allgemeine Einführungsseite zum richtigen Herangehen an dein Referendariat findest du unter diesem Link.
Die wichtigsten Infos konkret zum Rechtsreferendariat in Bremen gebe ich dir hier:
Einstellungstermine | 1. April und 1. Oktober |
Bewerbungsfrist | 6 Wochen vor dem Einstellungstermin; allerdings werden spätere Bewerbungen berücksichtigt, sofern es weniger Bewerber als Plätze gibt. |
Unterhaltsbeihilfe | 1.333,61 EUR brutto monatlich, zzgl. eines ggf. anwendbaren Familienzuschlags |
Zulassungskriterien | Bis zu 45% der Stellen werden nach dem Ergebnis des ersten Examens an Bewerber vergeben, welche sich schon einmal erfolglos um Zulassung zum Referendariat in Bremen beworben haben. Bis zu 15% der Stellen gehen an Fällen besonderer Härte. Die restlichen Stellen werden nach dem Ergebnis des ersten Examens vergeben. |
Anzahl der Klausuren | 8 (4 im Zivil-, 2 im Öff.- und 2 im Strafrecht) |
Gewichtung mündliche Prüfung | 30% (8,75% pro Klausur, 8% für den Aktenvortrag und 5,5% für jeden der vier Abschnitte des Prüfungsgesprächs, vgl. § 17 Abs. 2 der Länderübereinkunft 2005 |
AGs | Zu Stationsbeginn blockartige Einführungslehrgänge (jeweils 3 Wochen, ca. 4 Stunden täglich) und anschließend durchgehende stationsbegleitende AGs |
Stationsgestaltung | Auslandsaufenthalte grundsätzlich in jeder Station außer der Zivil- und der Strafrechtsstation möglich |
Prädikatsquote* | 31,6% (Diese Zahl musst Du aber vor dem Hintergrund der Zulassungsvoraussetzungen verstehen. Dazu hier mehr.) *Diese Übersicht ist grundsätzlich auf dem Stand 2020, allerdings liegen den Examensstatistiken die Zahlen von 2018 zugrunde, da neuere Examensstatistiken bislang nicht veröffentlicht wurden. |
Durchfallquote* | 19,3% *Diese Übersicht ist grundsätzlich auf dem Stand 2020, allerdings liegen den Examensstatistiken die Zahlen von 2018 zugrunde, da neuere Examensstatistiken bislang nicht veröffentlicht wurden. |
Erwähnenswert | Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben ein gemeinsames Prüfungsamt, weshalb das Examen in diesen drei Ländern gleich ausgestaltet ist. |
Die Referendariatsstationen in Bremen im Detail:
1. Zivilstation:
5 Monate, ordentliches Gericht in Zivilsachen. Die Station kann in zwei Abschnitte von drei und zwei Monaten Dauer geteilt werden, § 38 Abs. 2 S.1 JAPG Bremen.
2. Strafstation:
3einhalb Monate, Staatsanwaltschaft oder Gericht in Strafsachen
3. Verwaltungsstation:
3einhalb Monate, Verwaltungsbehörde oder Verwaltungs-, Finanz oder Sozialgericht; auch ein Studium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften; Speyer ist theoretisch möglich, allerdings ergeben sich in der Praxis terminlich bedingt erhebliche Einschränkungen, siehe dazu im Detail die Website der Uni Speyer; Ausland ebenfalls möglich
4. Rechtsanwaltsstation:
9 Monate, Rechtsanwaltskanzlei; Ausland möglich; bis zu 3 Monate auch bei einem Notar, einem Unternehmen oder einem Verband (§ 38 Abs. 3 JAPG Bremen
5. Wahlstation:
3 Monate, in einem der Schwerpunktbereiche Bürgerliches Recht, Familie, Wirtschaft, Handel (einschließlich steuerrechtlicher Fragen), Kriminalwissenschaften, Staat und Verwaltung, Arbeit und Soziales oder Steuerrecht.
In Planung ist auch der Schwerpunkt Internationales Recht und Recht der Europäischen Gemeinschaft.
Auch ein Studium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ist theoretisch möglich, allerdings ergeben sich in der Praxis terminlich bedingt erhebliche Einschränkungen, siehe dazu im Detail die Website der Uni Speyer; Ausland ebenfalls möglich.
Eine Auflistung möglicher Ausbildungsstellen zu den einzelnen Schwerpunkten findest du in § 41 JAPG Bremen.
Bewerbung für das Rechtsreferendariat in Bremen:
Du bewirbst Dich bei der Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen.
Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sowie die relevanten Fristen und Adressen findest du auf der Website des OLG Bremen.. Um sicherzugehen, dass du die aktuellen Anforderungen erfüllst, empfehle ich dir, diese direkt dort nachzuschauen – und dich nicht auf Zusammenfassungen Dritter im Internet zu verlassen – nicht mal auf mich 😉
Weitere hilfreiche Links
- Tipps zur Vorbereitung auf das Referendariat
- Website des Oberlandesgerichts Bremen
- Website des Gemeinsamen Prüfungsamts (Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein)
- Bremisches Gesetz über die Juristenausbildung und die erste juristische Prüfung (JAPG)
Dieser Beitrag ist Teil der Übersicht Rechtsreferendariat nach Bundesländern.