Stehst Du vor Beginn oder schon am Anfang Deines Rechtsreferendariats? Dann möchte ich Dir mit diesem Artikel helfen, Dein Referendariat richtig anzugehen.

Ich gebe Dir einen Überblick, was Du über das juristische Referendariat wissen musst und erkläre Dir, wie Du geschickt vorgehst, um Dein Referendariat und zweites Examen mit größtmöglichem Erfolg zu absolvieren.

Dazu gebe ich Dir auch viele weitergehende Leseempfehlungen. Du kannst diesen Artikel also nicht nur selbst als Informationsquelle, sondern auch als eine Art Hub zum Thema Rechtsreferendariat verstehen, der Dich zu den besten Tipps und Informationen für Rechtsreferendare bringt.

Auswahl des Bundeslandes

Eine Frage, die sich vor dem Referendariat jeder stellt, ist die nach der Auswahl eines Bundeslandes. Was Du bei dieser Auswahl beachten solltest, ist eine Wissenschaft für sich.

Ich behandle das deshalb in einem eigenen Artikel: In welchem Bundesland ins Jura-Referendariat?. Außerdem findest Du viele Informationen zum Referendariat in den einzelnen Bundesländern auf meinen Bundesländerübersichten zum Rechtsreferendariat.

Bewerbung auf einen Referendariatsplatz

Der Bewerbungsprozess für einen Referendariatsplatz unterscheidet sich je nach Bundesland. Teilweise unterscheidet er sich auch innerhalb eines Bundeslandes noch einmal unter verschiedenen OLG Bezirken.

In der Regel musst Du unter anderem einen (oft handgeschriebenen) Lebenslauf, ein Führungszeugnis, ein Lichtbild und eine amtlich beglaubigte Kopie Deines Personalausweises oder Reisepasses vorlegen. Je nach Bundesland können aber noch deutlich mehr Dokumente hinzukommen.

Wichtig ist, dass Du Dich rechtzeitig informierst und bewirbst, denn in einigen Bundesländern musst Du auf einen Referendariatsplatz lange warten (in anderen hingegen gar nicht). Zusätzlich sind die Bearbeitungszeiten zur Ausstellung eines Führungszeugnisses für die Bewerbung teilweise recht lang.

Wonach sich die Wartezeit für das Referendariat genau richtet, hängt auch wieder vom Bundesland ab. Teilweise geht es nur nach zeitlicher Priorität der Anmeldung, teilweise werden die Noten mitberücksichtigt. Oft haben Landeskinder, also solche, die auch das erste Examen im jeweiligen Bundesland absolviert haben, einen Vorteil.

Detaillierte Informationen zur Wartezeitenregelung und zu den Formalia des Bewerbungsverfahren findest Du auf der Website des für Dich zuständigen Oberlandesgerichts bzw. Justizprüfungsamtes.

Die Websites der zuständigen Stellen der jeweiligen Bundesländer findest Du hier:

Vorbereitung auf das Rechtsreferendariat

Wenn Du noch Zeit bis zum Beginn Deines Rechtsreferendariats hast, fragst Du Dich vielleicht, wie Du Dich auf das Referendariat vorbereiten kannst. Kurz gesagt solltest Du in folgender Prioritätsreihenfolge:

  1. Dein Referendariat gut durchplanen (dabei hilft Dir dieser Artikel).
  2. Zwei bis drei Wochen Urlaub machen.
  3. Prozessrecht lernen.

Wenn Du keine Zeit mehr hast, ist Ziffer 3 auf jeden Fall problemlos entbehrlich.
Ausführlichere Tipps zur Vorbereitung auf das Rechtsreferendariat findest Du hier.

Planung Deiner Referendariatsstationen

Deine Referendariatsstationen solltest Du möglichst früh planen. Die beliebtesten Stationen sind oft schon Jahre im Voraus vergeben. Genau, das heißt, für bestimmte Stationen (etwa Tauchstationen in der Verwaltung) musst du Dich bewerben, bevor Dein Referendariat überhaupt begonnen hat.

Mache Dich deshalb unbedingt so bald wie möglich mit dem Ablauf des Referendariats in Deinem Bundesland vertraut. Welche Stationen gibt es überhaupt? Wie viele? Wie lange dauern sie? Eine Übersicht über den grundsätzlichen Ablauf des Rechtsreferendariats mit To Dos für jede Station findest Du hier.

Meistens gibt es vier Pflichtstationen und eine Wahlstation. Als Pflichtstationen absolvierst Du: Zivilrechtsstation, Strafrechtsstation, Verwaltungsstation und Anwaltsstation.

In der Zivilrechtsstation gehst Du an ein Zivilgericht, in der Strafrechtsstation an ein Strafgericht oder teilweise auch zur Staatsanwaltschaft und in der Verwaltungsstation zum Verwaltungsgericht oder zu einer Behörde. Die Anwaltsstation ist die längste Station. Du absolvierst sie logischerweise in einer Anwaltskanzlei.

Wo Du die Wahlstation ableistest, kannst Du Dir grundsätzlich frei aussuchen, allerdings muss Dein Vorgesetzter Volljurist sein. Die Wahlstation ist neben der Verwaltungsstation oft auch eine gute Gelegenheit, ins Ausland zu gehen.

In Hamburg gibt es zwei Wahlstationen, allerdings ist die erste Wahlstation keine „echte“, da du sie nur an einem Gericht oder bei einer Behörde absolvieren kannst, nicht aber in der freien Wirtschaft.

Teilweise kannst Du die Reihenfolge der Stationen varieren. Zumindest in Hamburg kann man die Anwaltsstation unter bestimmten Umständen auch aufteilen (splitten), muss sie also nicht zusammenhängend absolvieren.

Du merkst schon: Wie so oft hängen auch bei der Stationsplanung die Details von Deinem Bundesland ab. Infos findest du auf den Bundesländerübersichten und über die Seiten der LJPAs/OLGs.

Darüber hinaus solltest Du Dir meinen Artikel zu strategischen Fragen der Stationsplanung anschauen.

Einen besonders wichtigen Punkt möchte ich hier noch herausgreifen: Du hast sicherlich schon vom Tauchen gehört, also der Praxis, einige Monate vor dem Examen keine Stationsarbeit mehr zu machen und sich zu 100% auf das zweite Examen zu konzentrieren.

Das ist eine von den Landesprüfungsämtern nicht gern gesehene oder gar untersagte, aber dennoch extrem verbreitete Praxis. Was meiner Erfahrung nach diesbezüglich üblich ist, kannst Du in meinem Artikel zum Tauchen im Rechtsreferendariat nachlesen.

Finanzielle Planung des Referendariats

Auch die finanzielle Planung solltest Du berücksichtigen. Schaue in meiner Gehaltsübersicht, wie viel Unterhaltsbeihilfe Du in Deinem Bundesland bekommen wirst und überlege, wie hoch Deine Lebenskosten sein werden.

Während der Anwaltsstation kannst Du in Großkanzleien zusätzlich mit einem Stationsgehalt rechnen, in kleinen Kanzleien meist jedoch nicht. Du kannst im Rechtsreferendariat grundsätzlich auch zusätzlich einem Nebenjob nachgehen. Allerdings solltest Du die Vor- und Nachteile einer Nebentätigkeit gut gegeneinander abwägen.

Außerdem musst Du beachten, dass die erlaubte Stundenzahl begrenzt ist und das Stationsgehalt oder Gehalt aus einer Nebentätigkeit ab einer bestimmten Höhe zu einer Kürzung Deiner Unterhaltsbeihilfe führen können. Die genaue Regelung unterscheidet sich auch hier zwischen den einzelnen Bundesländern.

Eine nach Bundesland sortierte Übersicht gibt es meines Wissens nach nicht und wäre wohl auch schwierig aktuell zu halten, da die Regelungen teilweise ziemlich verworren sind und sich regelmäßig ändern. Am Besten erkundigst Du Dich direkt beim LJPA/OLG Deines Bundeslandes nach deren konkreter Regelung.

Lernen im Rechtsreferendariat und Examensvorbereitung

Am Endes des Referendariats steht das zweite juristische Staatsexamen. Beachte aber, dass Du die Klausuren schon am Ende der Anwaltsstation schreibst, also in der Regel ca. vier Monate vor Ende der letzten Station. Du hast ab Beginn des Rechtsreferendariats also keine vollen zwei Jahre zur Examensvorbereitung. Tatsächlich nach Ende der letzten Station kommt dann erst die mündliche Prüfung.

Das Lernen und die Examensvorbereitung halten im Referendariat zwei besondere Herausforderungen parat: Erstens muss man das Nebeneinander von Stationsarbeit und Examensvorbereitung richtig managen. Zweitens muss vieles, woran man sich während des ersten Examens gewöhnt hat, ändern. Zum Beispiel spielen Meinungsstreits eine viel geringere Rolle, gefolgt wird immer der Rechtsprechung und in den Klausuren erfordert der nun oft strittige Sachverhalt eine neue Herangehensweise. Die Lernmaterialien aus dem Studium kannst Du deshalb nicht einfach weiterverwenden.

Das zweite Staatsexamen ist keinesfalls ein bloßes „Anhängsel“ an das erste, bei dem nur ein bisschen Prozessrecht hinzukommt. Schaue Dir dazu diesen Vergleich zwischen erstem und zweitem juristischen Staatsexamen an.

Aber keine Sorge, mit diesen Herausforderungen kann man gut umgehen – wenn man Bescheid weiß und richtig plant.

Erstelle Dir deshalb möglichst früh einen guten Lernplan für Dein zweites Examen. Zur Umsetzung Deines Lernplans habe ich Dir eine Liste der aus meiner Sicht besten Lernmaterialien für Referendare erstellt. Dort findest Du auch Tipps dazu, wie und wann Du diese Materialien am besten einsetzt. Besondere Umsicht erfordert die Wiederholung des materiellen Rechts während des Referendariats.

Weitere Lerntipps für Dein Rechtsreferendariat findest Du in meinem kostenlosen E-Mail Kurs für Referendare, den Juratopia Ref-Hacks.

Weitergehende Leseempfehlungen:

Artikel verfasst von: 

Lucas Kleinschmitt

Lucas ist Volljurist und Gründer von Juratopia. Nach Studium an der Bucerius Law School und Referendariat in Hamburg hat er einige Jahre als Anwalt in der Großkanzlei und als Syndikus in einem DAX-Konzern gearbeitet. Heute ist er General Counsel in einem IoT Startup.

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