Dieser Beitrag ist Teil der Übersicht Rechtsreferendariat nach Bundesländern.
Die Ausgestaltung von Referendariat und zweitem Staatsexamen unterscheidet sich je nach Bundesland.
Worauf du bei Wahl eines Bundeslandes für dein Rechtsreferendariat grundsätzlich achten solltest, habe ich in einem eigenen Artikel beschrieben. Eine allgemeine Einführungsseite zum richtigen Herangehen an dein Referendariat findest du unter diesem Link.
Die wichtigsten Infos konkret zum Rechtsreferendariat in Hessen gebe ich dir hier:
Wartezeit | nein |
Einstellungstermine | Jeweils zum ersten Arbeitstag der Monate: Januar, März, Mai, Juli, September und November in den Landgerichtsbezirken Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Kassel und Wiesbaden Januar, Mai und September in den Landgerichtsbezirken Fulda und Limburg a. d. Lahn März, Juli und November in den Landgerichtsbezirken Hanau und Marburg |
Bewerbungsfrist | Mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin. Wer also zum Beispiel zum 01.09.2020 eingestellt werden möchte, müsste seinen Antrag also spätestens am 30.06.2020 einreichen. Achtung: Die hessische Justiz weist darauf hin, dass sich die Beantragung des bei der Bewerbung vorzulegenden Führungszeugnis spätestens vier Wochen vor Bewerbungsschluss empfiehlt |
Unterhaltsbeihilfe | 1.523,13 Euro brutto monatlich (zzgl. ggf. anwendbaren Familienzuschlägen) Kostenloses LandesTicket für freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Referendare werden in Hessen als Beamte auf Widerruf eingestellt, soweit die entsprechenden personenbezogenen Voraussetzungen (u.a. Besitz deutscher oder bestimmter anderer Staatsangehörigkeiten) vorliegen. Die Besoldung unterliegt dann nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. |
Wichtigstes Zulassungskriterium | Da es in Hessen zurzeit keine Wartezeit gibt, sind die Zulassungskriterien derzeit nicht relevant. Alle Bewerber werden eingestellt. Ansonsten gilt: 50 % der Stellen werden nach Eignung und Leistung der Bewerber/innen (lies: Examensnote) besetzt. 35 % werden nach Wartezeit vergeben. 15 % verbleiben für Fälle besonderer Härte. |
Anzahl der Klausuren | 8 (1 im Zivilrecht ,1 im Wirtschafts- oder Arbeitsrecht, 2 im Strafrecht und 2 im Ö-Recht) |
Gewichtung mündliche Prüfung | 40% (jedes der drei Prüfungsgespräche und der Aktenvortrag mit je 10%) (§ 51 Abs. 2 JAG Hessen) |
AGs | Einführungslehrgänge zu Stationsbeginn sowie stationsbegleitende Lehrgänge |
Stationsgestaltung | Relativ rigide, ein Tausch der Reihenfolge von Stationen ist in Hessen nicht möglich. Auslandsaufenthalte möglich während der Wahlstation (nur die ganze) oder während der Straf-, Verwaltungs- oder Anwaltsstation (jeweils nur höchstens die Hälfte der jeweiligen Station), § 29 Abs. 1 S. 4 JAG Hessen |
Prädikatsquote* | 16,2 % (Diese Zahl musst Du aber vor dem Hintergrund der Zulassungsvoraussetzungen verstehen. Dazu hier mehr.) *Diese Übersicht ist grundsätzlich auf dem Stand 2020, allerdings liegen den Examensstatistiken die Zahlen von 2018 zugrunde, da neuere Examensstatistiken bislang nicht veröffentlicht wurden. |
Durchfallquote* | 8,1% *Diese Übersicht ist grundsätzlich auf dem Stand 2020, allerdings liegen den Examensstatistiken die Zahlen von 2018 zugrunde, da neuere Examensstatistiken bislang nicht veröffentlicht wurden. |
Weiter unten findest du weitere Details zum Rechtsreferendariat in Hessen. Vorher noch ein kurzer Hinweis: Gerne würde ich dich durch deine weitere Referendariatsplanung, dein Ref und dein zweites Staatsexamen begleiten. Ich habe dazu einen kostenlosen E-Mail Kurs mit Tipps und Tricks für Referendariat und Examensvorbereitung entwickelt. Melde dich jetzt kostenlos an.
Die Referendariatsstationen in Hessen im Detail:
1. Zivilstation:
4 Monate, Zivilgericht
2. Strafstation:
4 Monate, Staatsanwaltschaft oder Strafgericht, die Hälfte der Station kann im Ausland absolviert werden.
3. Verwaltungsstation:
4 Monate, Kommunalverwaltung oder andere Behörde, wahlweise bis zu 2 Monate Verwaltungsgericht, auch Speyer ist möglich.
4. Rechtsanwaltsstation:
9 Monate, Anwaltskanzlei, die Hälfte der Station kann im Ausland absolviert werden, alternativ 3 Monate bei einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle, soweit eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist (§§ 29 Abs. 4 Satz 3, 4 und 5 JAG, 21 JAO); auch Speyer ist möglich.
5. Wahlstation:
3 Monate, insbesondere in Justiz, Verwaltung, EU-Institutionen, Anwaltskanzlei, Unternehmen oder Verband; Ausland oder Speyer sind möglich.
Weitere Informationen zu den einzelnen Stationen findest du auf dem Internetportal der ordentlichen Gerichtsbarkeit Hessen (dort runterscrollen und dann auf die jeweilige Station klicken).
Ausbildungsorte für Referendare in Hessen
Die Ausbildung findet an den Landgerichten in Hessen statt. Landgerichte gibt es in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg und Wiesbaden.
In Hessen werden bestimmte Landgerichte (wie zum Beispiel Frankfurt) sehr häufig als Erstwunsch genannt. Deshalb bittet das JPA Hessen auf seiner Internetseite darum, bei jeder Bewerbung mindestens zwei weitere Ortswünsche als Ausweichmöglichkeit anzugeben.
Bewerbung für das Rechtsreferendariat in Hessen
Du bewirbst dich in Hessen in dem Bezirk deines ständigen Wohnsitzes. Befindet sich dieser außerhalb Hessens, richtest du deine Bewerbung an das Landgericht, bei dem du ausgebildet werden möchtest.
Die Anschriften der insgesamt 9 möglichen Landgerichte findest Du im Merkblatt der ordentlichen Gerichtsbarkeit Hessen zur Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst.
Auch darüber hinaus findest du die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sowie die relevanten Fristen auf der Bewerbungswebsite der ordentlichen Gerichtsbarkeit Hessen. Um sicherzugehen, dass du die aktuellen Anforderungen erfüllst, empfehle ich dir, diese direkt dort nachzuschauen – und dich nicht auf Zusammenfassungen Dritter im Internet zu verlassen – nicht mal auf mich ?
Weitere hilfreiche Links
- Tipps zur Vorbereitung auf das Referendariat
- Website der Justiz Hessen zum Rechtsreferendariat
- Website des hessischen Justizprüfungsamts (JPA) zum zweiten Staatsexamen
- Juristenausbildungsgesetz (JAG) Hessen
- Juristische Ausbildungsordnung (JAO) Hessen
- Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst und die Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
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