Nach § 278 BGB S. 1 BGB hat der Schuldner hat ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
Aber wie ist Erfüllungsgehilfe definiert?
Erfüllungsgehilfe: Definition
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Erfüllungsgehilfe, wer nach den tatsächlichen Verhältnissen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird. (BGH Az. VI ZR 55/53)
Prüfungsschema Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB
Das Prüfungsschema, um festzustellen, ob als Erfüllungsgehilfe handelt, lautet also:
- Verbindlichkeit des Schuldners
- Gehilfe wird bei der Erfüllung dieser Verbindlichkeit als Hilfsperson des Schuldners tätig
- mit dem Willen des Schuldners
Bitte beachte aber: Dies ist das Prüfungsschema, um festzustellen, ob jemand Erfüllungsgehilfe ist. Damit steht noch nicht automatisch fest, dass auch eine Verschuldenszurechnung nach § 278 BGB stattfindet! Dazu müsste der Erfüllungsgehilfe die schädigende Handlung z.B. auch noch in Erfüllung der Verbindlichkeit, und nicht nur bei deren Gelegenheit, vorgenommen haben.
Unterschied zwischen Erfüllungsgehilfe und Verrichtungsgehilfe
Der Erfüllungsgehilfe nach § 278 Abs. 1 S. 1 BGB ist vom Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB zu unterscheiden.
Anders als beim Erfüllungsgehilfen ist für die Eigenschaft als Verrichtungsgehilfe Voraussetzung, dass der Gehilfe weisungsabhängig handelt. Das dabei vorausgesetzte Weisungsrecht braucht nicht ins Einzelne zu gehen. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit in einer organisatorisch abhängigen Stellung vorgenommen wird. (BGH Az.: VI ZR 174/11)
Kann jemand gleichzeitig Erfüllungsgehilfe und Verrichtungsgehilfe sein?
Ja, eine Person kann gleichzeitig für Zwecke eines vertraglichen Anspruches Erfüllungsgehilfe auch Verrichtungsgehilfe und für Zwecke eines deliktischen Anspruchs Verrichtungsgehilfe sein.
Das bedeutet für Dich: Wenn Du in der Klausur einen schuldrechtilchen Anspruch aus § 280 BGB i.V.m. § 278 BGB bejaht hast, musst Du grundsätzlich weiter prüfen, ob daneben auch ein deliktischer Anspruch aus § 831 BGB besteht.
Beispiele für Erfüllungsgehilfen
Typische Beispiele für Erfüllungsgehilfen sind Rechtsanwälte, Handwerker und die Mitarbeiter eines Reinigungsunternehmens. Gerade Mitarbeiter eines Unternehmens sind häufig gleichzeitig Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.