Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung eines Schutzgesetzes ist in § 823 Abs. 2 BGB geregelt.

Im Folgenden zeige ich Dir zuerst ein Kurzschema für den ersten Überblick über die Prüfung des Anspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB. Darunter findest Du dann ein ausführliches Prüfungsschema mit Erläuterungen.

Zunächst ein Kurzschema zu § 823 Abs. 2 BGB für den ersten Überblick:

I. Verstoß gegen ein Schutzgesetz

1. Vorliegen eines Schutzgesetzes

2. Verstoß gegen das Schutzgesetz

II. Rechtswidrigkeit

III. Verschulden

IV. Schaden

V. Haftungsausfüllende Kausalität

Sodann ein ausführliches Schema zu § 823 Abs. 2 BGB mit Erläuterungen:

I. Verstoß gegen ein Schutzgesetz

1. Vorliegen eines Schutzgesetzes

Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB ist eine Rechtsnorm, die nach Zweck und Inhalt zumindest auch dazu dienen soll, den Einzelnen oder einzelne Personenkreise gegen die Verletzung eines bestimmten Rechtsguts zu schützen.1

Beispiele für Schutzgesetze:

  • Straftatbestände (u.a. §§ 223, 229, 242, 263 StGB)
  • Normen des BGB (u.a. § 858, 909 BGB)
  • Normen der StVO (u.a. §§ 14, 20, 22 StVO)

2. Verstoß gegen das Schutzgesetz

Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen eines Vestoßes gegen das jeweilige Schutzgesetze

  • einschließlich Kausalität – im Zusammenhang von § 823 Abs. 2 BGB häufig „haftungsbegründende Kausalität“ genannt)

II. Rechtswidrigkeit

Ist durch Indiziert durch die Schutzgesetzverletzung indiziert, entfällt aber bei Rechtfertigungsgründen.

Beispiele:

III. Verschulden

Wenn das Schutzgesetz selbst ein Verschulden voraussetzt: Prüfung schon im Rahmen des Verstoßes gegen das Schutzgesetz.

Ansonsten: Vorsatz oder Fahrlässigkeit, § 276 BGB (wegen § 823 Abs. 2 S. 2 BGB)

IV. Schaden

Vergleich der tatsächlichen Vermögenslage nach Eintritt des schädigenden Ereignisses mit der hypothetischen Vermögenslage ohne dessen Eintritt (Differenzhypothese).

  • Materielle Schäden
  • Immaterielle Schäden, § 253 BGB
  • Ggf. Sonderregeln für den Umfang deliktischer Schadensersatzansprüche (§§ 842 ff. BGB)
  • Ggf. Berücksichtigung eines Mitverschuldens, § 254 BGB

V. Haftungsausfüllende Kausalität

Kausalität zwischen Rechtsgutsverletzung und Schaden

  • Wenn problematisch: Äquivalenz, Adäquanz, Lehre vom Schutzzweck der Norm

Klausurhinweis

Die Prüfung des § 823 Abs. 2 BGB wird oft vergessen. Denke immer, wenn Du einen Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB prüfst, auch an Absatz 2.

Schlusswort

Ich hoffe, Du fandest dieses Prüfungsschema zum Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB hilfreich. Wenn Du Verbesserungsvorschläge hast, lass es mich gerne wissen! Ich bin immer bemüht, die Inhalte auf Juratopia weiter zu verbessern.

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Quellennachweise:

  1. vgl. BGH, Urteil vom 14. 5. 2013, Az. VI ZR 255/11.

Artikel verfasst von: 

Lucas Kleinschmitt

Lucas ist Volljurist und Gründer von Juratopia.

Nach Studium an der Bucerius Law School und Referendariat in Hamburg hat er einige Jahre als Anwalt in der Großkanzlei und als Syndikus in einem DAX-Konzern gearbeitet. Heute ist er General Counsel in einem IoT Startup.

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